Thun führt im Jahr 2021 Betreuungsgutscheine ein
Der Gemeinderat hat den Systemwechsel per 1. Januar 2021 beschlossen. Gesuche für die Gutscheine können ab Herbst 2020 eingereicht werden.
Die Stadt Bern ist mit einem Pilotprojekt Betreuungsgutscheine vorausgegangen. Aufgrund der Erfahrungen Berns beschloss der Regierungsrat im Jahr 2016, den Systemwechsel auch in den anderen bernischen Gemeinden zu vollziehen. Im Februar dieses Jahres schuf der Kanton die Rechtsgrundlage für die Einführung der Betreuungsgutscheine imganzen Kanton auf frühestens August 2019. Ab Mitte 2021 soll kantonsweit nur noch das neue System gelten. Die Betreuungsgutscheine sollen einen effizienten Einsatz der Mittel und eine bedarfsgerechte Finanzierung der familienexternen Kinderbetreuung ermöglichen. Aufgrund der kantonalen Vorlagen hat der Thuner Gemeinderat entschieden, den Systemwechsel in Thun per Januar 2021 zu vollziehen.
Einführung in Thun auf Januar 2021
Ein hängiges Postulat im Thuner Stadtrat verlangt eine Abstimmung des Einführungszeitpunkts mit den Nachbargemeinden. Die Stadt suchte das Gespräch mit den Fachpersonen der umliegenden Gemeinden.
Thun geht als grösste Regionsgemeinde nun mit dem Entscheid voraus. Die Umstellung auf das neue System ist mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden, sowohl für die Gemeinden wie aber auch für die Leistungserbringer. Eine sorgfältige und gut geplante Einführung des neuen Systems ist für alle Beteiligten (Eltern, Kitas/Tagesfamilien und Gemeinde) wichtig.
Die Stadt Thun verzichtet auf eine Kontingentierung oder andere einschränkende Massnahmen, will aber die gewählte Praxis – auch aufgrund der erwarteten höheren Kosten – nach zwei Betriebsjahren evaluieren, um nötigenfalls Korrekturen vorzunehmen.
Bedeutung für die Eltern
Erwerbstätige Eltern von Kindern mit Betreuungsbedarf werden künftig zuerst einen Kita- oder Tagesfamilienplatz im Kanton Bern suchen und können dann einen Antrag für Betreuungsgutscheine an ihre Wohnsitzgemeinde stellen. Die Gemeinde prüft den Antrag. Familien sind zu subventionierter Kinderbetreuung berechtigt, wenn Familie und Beruf nicht vereinbart werden können, wenn die familienergänzende Betreuung zur sozialen oder sprachlichen Integration des Kindes notwendig ist und das Einkommen bzw. Vermögen den Richtlinien entspricht (vgl. Infobox). Die Stadt Thun wird die Eltern rechtzeitig ab Sommer 2020 imDetail informieren. Gesuche für Betreuungsgutscheine können ab Herbst 2020 eingereicht werden.
Konsequenzen für die Stadt
Gemeinden können die Kosten für die Gutscheine abzüglich eines Selbstbehalts von 20 Prozent über den Lastenausgleich abrechnen. Der Systemwechsel wird jedoch für die Stadt zu höheren Kosten führen.
Erwartet wird ein Anstieg der Nachfrage nach subventionierter Kinderbetreuung um rund 15 bis 20 Prozent. Dieser wird vor allem im Selbstbehalt der Stadt für den Lastenausgleich zu Buche schlagen (Anstieg um rund 90'000 Franken von bisher rund 530'000 Franken auf ca. 620'000 Franken). Der neu durch die Gemeinde zu übernehmende administrative Aufwand bedingt zudem eine Vollzeitstelle im Amt für Bildung und Sport.
Das neue System kurz vorgestellt
Die Eltern erhalten von der Gemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein, den sie bei einer zugelassenen Kindertagesstätte oder Tagesfamilienorganisation ihrer Wahl einlösen können (auch ausserhalb der Wohngemeinde). Der Gutschein vergünstigt so die Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien. Über den sogenannten Lastenausgleich beteiligt sich der Kanton an den Kosten der Gemeindenfür diese Gutscheine. Der Kanton finanziert alle Gutscheine mit. Die Gemeinden können die Zahl limitieren oder auch entscheiden, nicht am System teilzunehmen. Für die Eltern, Kitas und Tagesfamilienorganisationen gelten Zulassungsbedingungen zum System.