Wie die Stadt Thun berichtet, soll in der Bostudenzelg ein Wohnquartier mit einem Park entstehen. Die Unterlagen wurden zur kantonalen Vorprüfung gegeben.
Die verschneite Thuner Altstadt mit Schloss und unterer Schleuse. - Thun
Die verschneite Thuner Altstadt mit Schloss und unterer Schleuse. - Thun - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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In der Bostudenzelg im südöstlichen Teil des Neufeldquartiers befindet sich eine der letzten zusammenhängenden unbebauten Bauzonen der Stadt Thun.

Das Areal an der Bubenberg- beziehungsweise Bläuerstrasse umfasst circa 45'000 Quadratmeter und ist rund zur Hälfte in städtischem Eigentum und zur Hälfte im Eigentum der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Frutiger AG.

Gemeinsam plant die Eigentümerschaft ein attraktives, nachhaltiges und zukunftsgerichtetes Wohnprojekt.

Mit dem Vorhaben kann die Stadt dringend benötigten Wohnraum schaffen und gleichzeitig wichtige Ziele der städtischen Wohnstrategie umsetzen.

Mehrheit begrüsst neues Wohnquartier

Geplant ist auch ein grosszügiger, öffentlich zugänglicher Park. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung konnten sich vom 19. August bis 19. September 2022 alle Interessierten zur neuen Überbauungsordnung (UeO) «Bostudenzelg Bläuerstrasse» äussern.

Es wurden 16 Mitwirkungseingaben eingereicht. Die Mehrheit der Mitwirkenden begrüsst die Entwicklung des neuen Wohnquartiers.

Einzelne Punkte wurden hinterfragt. Das Planungsamt hat die Unterlagen präzisiert und angepasst.

Entwicklung des Areals als Chance nutzen

Viele der Mitwirkenden begrüssen insbesondere die Entstehung von neuem, gemeinnützigem Wohnraum und gemeinschaftlichen Nutzungen.

Die Synergien für das umliegende Quartier werden als Chance gewertet.

Besonders positiv beurteilt wird – insbesondere auch vom Quartierleist Neufeld – die Möglichkeit, ein neues Quartierszentrum zu schaffen.

Das der Überbauungsordnung zugrunde liegende Richtprojekt hat sich im Rahmen eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs als optimale und nachhaltigste Lösung durchgesetzt.

Herzstück wird der öffentliche Park

Herzstück dieses Richtprojekts, das die Grundlage für die weitere Entwicklung und Projektierung bildet, ist der grosszügige Park, um den sich die Gebäude ringförmig anordnen.

Der öffentliche Charakter dieses Parks ist für viele Mitwirkende wichtig. Entsprechend präzisierte die Stadt Thun die Vorschriften und den Plan der UeO hinsichtlich der Zugänglichkeit und Erschliessung, um eine optimale Verknüpfung mit dem bestehenden Quartier sicherzustellen.

Mindestanteil an gemeinnützigem Wohnungsbau bleibt gesichert

Mindestens 75 Prozent der Wohnnutzung auf städtischem Boden werden für das gemeinnützige Wohnen gesichert.

Einige Mitwirkende regen an, den Anteil an gemeinnützigem beziehungsweise preisgünstigem Wohnen auf dem Areal zu erhöhen.

Um jedoch den Spielraum für verschiedene Wohn- und Lebensformen zu wahren und insbesondere weitere dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen nicht auszuschliessen, erachtet der Gemeinderat den Mindestanteil von 75 Prozent für gemeinnütziges Wohnen als zielführend.

Wohnraum für alle Generationen

Im Sinne eines gut durchmischten, lebendigen Quartiers wird auch Wert daraufgelegt, für alle Generationen Wohnraum zu schaffen.

Von einer Erhöhung des Mindestanteils gemeinnützigen beziehungsweise preisgünstigen Wohnungsbaus soll aus diesen Gründen und in Übereinstimmung mit der städtischen Wohnstrategie und dem Stadtentwicklungskonzept Stek 2035 abgesehen werden.

Der in der Ortsplanungsrevision vorgesehene Anteil von 25 Prozent preisgünstigem Wohnraum im Sinne der Wohnraumförderungsverordnung (WFV) bei Ein- und Umzonungen wird mit der vorliegenden UeO Bläuerstrasse deutlich überschritten.

Hochwertige Innenentwicklung

Einzelne Mitwirkende äussern Bedenken zur Dichte, zu den Abständen zum Quartier und zur Stellung der Gebäude.

Mit dem angestrebten Mass der Bebauung wird dem haushälterischen Umgang mit dem Boden Rechnung getragen, wie es das Raumplanungsgesetz, der kantonale Richtplan und auch das Stek 2035 vorsehen.

Das Richtprojekt setzt eine hochwertige Innenentwicklung beispielhaft um.

Dem Zusammenwirken von Bebauung und Freiraum wird grossen Wert beigemessen. Aus diesen Gründen hält der Gemeinderat am Richtprojekt fest.

Einbezug der Bevölkerung in den weiteren Prozess

Die Unterlagen der UeO wurden Anfang 2023 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht.

Anschliessend, voraussichtlich im Sommer/Herbst 2023, erfolgt die öffentliche Planauflage.

Der Eigentümerschaft ist der Einbezug der Bevölkerung, insbesondere der Quartierbevölkerung sowie weiterer Interessengruppen im weiteren Prozess ein grosses Anliegen.

Deshalb soll ein Partizipationskonzept erarbeitet werden, wobei auch eine allfällige Zwischennutzung des Areals thematisiert wird.

Baustart für 2026 geplant

Zudem bereitet die Stadt Thun aktuell die Vergabe der Baurechte vor, um die Zusammenarbeit mit potenziellen gemeinnützigen Baurechtnehmenden zeitnah zu starten.

Parallel dazu entwickeln die Frutiger AG und die Bernische Pensionskasse das Bauprojekt über ihre Parzellen.

Mit der Genehmigung der Überbauungsordnung ist 2024/2025 zu rechnen. Der Baustart erfolgt frühestens im Jahr 2026.

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