Thun: Anpassung des Bildungsreglements

Stadt Thun
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Thun,

Der Gemeinderat Thun unterbreitet die Anpassung des Bildungsreglements mit der Verankerung der Bildungsstrategie, der Ganztagesschule und der Ferieninsel.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

In jüngerer Vergangenheit hat sich der Stadtrat mehrmals mit bildungspolitischen Fragen beschäftigt und dabei wegweisende Entscheide gefällt. Mit der Annahme verschiedener Vorstösse forderte das Parlament im Jahr 2020 die Einführung einer Ganztagesschule, die Erarbeitung einer städtischen Bildungsstrategie und die Aufhebung der Spez.-Sek.

Diese bildungspolitischen Begehren erfordern alle eine Verankerung im Bildungsreglement (BiR). Im Rahmen der Teilrevision soll schliesslich auch eine Grundlage für das Angebot der Ferienbetreuung (Ferieninsel) ins BiR aufgenommen werden. Der Stadtrat befasst sich an der Stadtratssitzung vom 19. August 2021 mit der Vorlage.

 Verankerung der Bildungsstrategie im Bildungsreglement

Nebst dem Auftrag zur Erarbeitung einer Bildungsstrategie erteilte der Stadtrat dem Gemeinderat per Motion (M 4/2020) im Februar 2021 den Auftrag, die Bildungsstrategie im Bildungsreglement zu verankern. Der Gemeinderat unterbreitet dem Stadtrat daher den neuen Artikel 3a.

Dieser sieht vor, dass das Amt für Bildung und Sport die Bildungsstrategie unter Einbezug weiterer Stellen, insbesondere der Schulbehörden, erarbeitet. Die Bildungsstrategie soll zudem periodisch überprüft werden und wird durch den Gemeinderat beschlossen.

Nach der politischen Diskussion vom vergangenen Februar im Stadtrat wird ein breit abgestützter, partizipativer Prozess erwartet. Die Bildungsstrategie soll beantworten, wie sich die Thuner Volksschule 2035 präsentieren soll, dies bezugnehmend auf die kantonalen Vorgaben und als Ergänzung zur kantonalen Bildungsstrategie.

 Ganztagesschule als Ergänzung zur Tagesschule

Mit der Überweisung der Motion betreffend Angebot einer Ganztagesschule in Thun (M 2/2020) erteilte der Stadtrat dem Gemeinderat im Juli 2020 den Auftrag, ihm eine Änderung des BiR zwecks Einführung von Ganztagesschulen vorzulegen. Das Angebot soll das bereits bestehende Angebot der Tagesschule ergänzen.

Eine Ganztagesschule unterscheidet sich von der Tagesschule darin, dass Unterricht und Betreuung durch pädagogische, organisatorische, personelle und räumliche Massnahmen verbunden sind. An einer Ganztagesschule existieren fixe gebundene Zeiten (z. B. an 3 Tagen pro Woche von 8 Uhr bis 16 Uhr), während denen alle Kinder anwesend sind. Zusätzlich zu diesen gebundenen Zeiten kann eine Ganztagesschule modulare Betreuung anbieten.

 Der Gemeinderat unterbreitet dem Stadtrat den neuen Artikel 10a zur Verankerung des Ganztagesschulangebots im Bildungsreglement. Die Einzelheiten zur Umsetzung sollen durch den Gemeinderat geregelt werden.

 Angebot der Ferienbetreuung (Ferieninsel) wird verankert

Die Gelegenheit der vorliegenden Teilrevision soll weiter dazu genutzt werden, analog zu den übrigen ausserschulischen Betreuungsangeboten auch die Ferieninsel im Bildungsreglement zu verankern. Auf den Betrieb der Ferienbetreuung, wie sie seit 2010 in Thun angeboten wird, hat dies keine Auswirkungen.

Aufhebung Artikel 8 BiR (Spez.-Sek.)

Der Stadtrat diskutierte im Juni 2020 erstmals eine Motion betreffend Spez.-Sek. – Streichen des Artikels 8 im BiR. Diese Motion wurde vor der Abstimmung zurückgezogen. Einer zweiten Motion zum Thema (M 3/2020) stimmte der Stadtrat im November 2020 mit 21:18 Stimmen zu und erteilte damit dem Gemeinderat den Auftrag, Artikel 8 des BiR aufzuheben und die Umsetzung dieser Massnahme auf Beginn des Schuljahres 2022/23 zu realisieren.

Als Grundlage für die abschliessende Meinungsbildung gab der Gemeinderat Ende vergangenen Jahres eine breit angelegte Vernehmlassung in Auftrag. Die online-Vernehmlassung vom Frühling 2021 war in zwei Adressatenkreise unterteilt: Einerseits wurden Institutionen des Bildungsbereichs, der Politik und der Zivilgesellschaft zur Teilnahme eingeladen, andererseits sämtliche Lehrpersonen der Thuner Volksschule.

Die Auswertung erfolgte pro Adressatenkreis

Grundlagenbericht, Fragenkatalog und Auswertung liegen dem Stadtratsbericht bei. Die Institutionen stimmen der Abschaffung der Spez.-Sek. mit 40 Prozent zu. 20 Prozent wollen sie beibehalten und 40 Prozent sind indifferent (keine Meinung oder nicht auswertbar). Eine Mehrheit von 64 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Lehrpersonen heisst die Abschaffung der Spez.-Sek. gut. Die Zustimmung ist bei den Lehrpersonen der Primarstufe höher (70 %) als bei den Lehrpersonen der Sekundarstufe I (56 %).

Gemeinderat sieht in keinem Modell überwiegende Vorteile

Der Gemeinderat sieht in keinem der beiden zur Diskussion stehenden Modelle (bisheriges dreistufiges Modell mit Spez.-Sek. resp. zweistufiges Modell ohne Spez.-Sek.) überwiegende Vorteile. Er verzichtet deshalb darauf, dem Stadtrat die Aufhebung von Artikel 8 im BiR zu beantragen.

Er beantragt dem Stadtrat im Rahmen der vorliegenden Teilrevision die Bildungsstrategie (neuer Artikel 3a), die Ganztagesschule (neuer Artikel 10a und Ergänzung von Artikel 4) sowie die Ferieninsel (neuer Artikel 10b) im Bildungsreglement zu verankern. Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum.

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