Hindelbank: Hundetaxe Rechnungsstellung 2021
Den Hundebesitzern der Gemeinde Hindelbank wird im August 2021 eine Rechnung für die Hundetaxe 2021 zugestellt.
Wie die Gemeinde Hindelbank berichtet, wird den Hundebesitzern der Gemeinde Hindelbank im August 2021 eine Rechnung für die Hundetaxe 2021 zugestellt.
Die Taxe für jeden am Stichtag 1. August über 6 Monate alten Hund beträgt in Hindelbank CHF 50.00. Gestützt auf das Hunderegister wird den Hundebesitzern der Gemeinde Hindelbank im August 2021 eine Rechnung für die Hundetaxe 2021 zugestellt. Wer keinen Hund mehr besitzt oder einen (zusätzlichen) Hund angeschafft hat, wird gebeten, dies der Gemeindeschreiberei umgehend mitzuteilen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten, spätestens aber vor Weitergabe an einen neuen Hundehalter, vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Der Tierarzt erfasst die Hunde im AMICUS.
Ersthundehalter
Einwohner, die ihren ersten Hund besitzen und bisher noch nicht in der AMICUS-Datenbank registriert waren, werden gebeten, sich vor Anschaffung des Tieres bei der Gemeindeschreiberei für die Anmeldung des Hundes sowie für die Erfassung als Hundehalter auf AMICUS zu melden.
Hundehalter sollten dazu den Heimtierausweis oder Pass des Hundes mitbringen. Nach erfolgter Registrierung stellt AMICUS den neuen Hundehaltern die für den Zugang zur Datenbank notwendigen Benutzerdaten per Post zu. Sind die Benutzerdaten beim Einwohner eingetroffen, muss dieser die notwendigen Schritte im AMICUS vornehmen.
Bisherige Hundehalter
Einwohner, welche bereits im Besitze eines Hundes sind oder waren, werden gebeten, neue Hunde bei der Gemeindeschreiberei anzumelden. Hundehalter sollten dazu den Heimtierausweis oder Pass des Hundes mitbringen. Zudem muss der Hundehalter die notwendigen Schritte im AMICUS vornehmen.
Adressänderungen sowie Namensänderungen der Hundehalter übernimmt im AMICUS die Gemeindeschreiberei. Für die Verwaltung der E-Mailadresse, der Telefonnummer sowie der Korrespondenzsprache im AMICUS sind die Hundehalter selber verantwortlich.
Anschaffung eines Hundes aus der Schweiz
Hunde, welche in der Schweiz geboren sind und hier leben, sollten bereits im AMICUS erfasst sein. Der neue Besitzer kann den Hund im eigenen AMICUS-Account übernehmen, sofern der alte Besitzer den Hund weitergegeben hat. Bei Unklarheiten können sich Hundehalter an die Gemeindeschreiberei wenden. Diese kann den Vorgang auch durchführen. Hunde, die noch nicht registriert sind, werden von einem Tierarzt anhand der Benutzerdaten des neuen Besitzers registriert.
Anschaffung eines Hundes aus dem Ausland
Hunde aus dem Ausland sind in AMICUS noch nicht registriert. Neue Hundehalter gehen mit dem Hund zum Tierarzt. Dieser überprüft die Mikrochip-Nummer und meldet den Hund anhand der Benutzerdaten des neuen Besitzers in AMICUS an.
Tod des Hundes
Ist ein Hund verstorben, so melden dies Hundehalter der Gemeindeschreiberei. Die Gemeindeschreiberei mutiert das Todesdatum im AMICUS.