Mönchaltorf bewilligt Zusatzkredit für das neue Gemeindehaus
Wie die Gemeinde Mönchaltorf angibt, genehmigte der Gemeinderat 50'000 Franken für entstehende Mehrkosten für das Projekt Neues Gemeindehaus mit Wohngebäude.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Mönchaltorf genehmigten an der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2023 einen Kredit von 300'000 Franken für die Durchführung des Gesamleistungswettbewerbs zur Planung eines neuen Gemeindehauses sowie eines zusätzlichen Wohngebäudes auf dem gemeindeeigenen Grundstück «Rällikerstrasse».
Für die aufgrund der gewählten Anpassungen der Rahmenbedingungen zur Durchführung des Gesamtleistungswettbewerbs der Gemeinde Mönchaltorf für das Projekt «Neues Gemeindehaus mit Wohngebäude» entstehenden Mehrkosten bewilligte der Gemeinderat, gestützt auf Artikel 28 Gemeindeordnung, einen Zusatzkredit von 50'000 Franken, ausserhalb des Budgets, zu Lasten der gemeinderätlichen Limite.
Die Gesamtkosten für die Durchführung des Gesamtleistungswettbewerbs liegen somit bei 350'000 Franken.
Erarbeitung der Wettbewerbsgrundlagen
Die Aufarbeitung der Wettbewerbsgrundlagen für das Projekt «Neues Gemeindehaus mit Wohngebäude» ist bereits weit fortgeschritten.
Die Jurymitglieder wurden definiert und das Wettbewerbsprogramm erarbeitet.
Nach eingehender Diskussion der eingesetzten Arbeitsgruppe mit den Fachkräften innerhalb der Jury (Preisgericht) und nach mehrmaligen zähen Verhandlungen mit dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass auf die Qualifizierung des öffentlichen Wettbewerbs durch den SIA verzichtet werden muss.
Trotzdem machen die meisten der durch den SIA geforderten Anpassungen im Wettbewerbsprogramm Sinn.
Optimierung des Gesamtleistungswettbewerbs
Ein qualitativ hochstehendes Verfahren birgt schlussendlich das kleinstmögliche Risiko für die Gemeinde Mönchaltorf.
Möglichst gute Rahmenbedingungen innerhalb des Gesamtleistungswettbewerbs der Gemeinde Mönchaltorf für das Projekt «Neues Gemeindehaus mit Wohngebäude» ist eine wichtiger Aspekt, welcher die Anzahl hochwertiger Anwärterinnen für die Teilnahme am Wettbewerb und zum Schluss hoffentlich das Endresultat – das Siegerprojekt – positiv beeinflusst.
Das ursprünglich vorgesehene Wettbewerbsprogramm wurde aus Qualitätsgründen hinsichtlich Ablauf (sinnvoller Wechsel auf ein zweistufiges Verfahren), den Terminen (längere Bearbeitungsfristen für die ausgewählten Büros), den Preisgeldern (angemessene Erhöhung, zusätzlich Mehrkosten aufgrund des zweistufigen Verfahrens) und auch die Zusammensetzung der Jury (Ergänzung des Preisgerichtes um drei weitere Experten) angepasst.
Qualitätssteigerung durch Expertenvielfalt
Die Aufnahme von drei zusätzlichen Fachexperten in das Preisgericht kann bei der Beurteilung und dem Vergleich der verschiedenen eingereichten Projekten ein grosser Gewinn sein beziehungsweise einen klaren Mehrwert darstellen.
Die verschiedenen Anpassungen der Rahmenbedingungen zur Durchführung des geplanten Gesamtleistungswettbewerbs für das Projekt «Neues Gemeindehaus mit Wohngebäude» ergeben Mehrkosten im Betrag von 50'000 Franken, welche gestützt auf die geltenden Finanzkompetenzen in der Gemeindeordnung durch den Gemeinderat Mönchaltorf zu bewilligen sind.