Stalden (VS)

Die Gemeinde Stalden VS erhebt die Hundesteuer 2023

Nau.ch Lokal
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Region Visp,

Wie die Gemeinde Stalden VS informiert, wurde die Hundesteuer 2023 unverändert auf 160 Franken festgelegt und ist bis zum 31. März 2023 zu bezahlen.

Der Bahnhof Stalden-Saas.
Der Bahnhof Stalden-Saas. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Erhebung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde. Der Steuerbetrag wird durch die Gemeinde bestimmt und richtet sich nach Artikel 182 StG 1976.

Die Gemeinde Stalden hat die Hundesteuer für das Jahr 2023 unverändert auf 160 Franken festgelegt.

Anfang Januar 2023 sendet die Gemeinde Stalden allen Hundebesitzern eine Rechnung mit einem Pflichtenheft. Dieses Pflichtenheft ist für jeden Hundehalter verbindlich.

Gemäss Reglement betreffend die Erhebung der Hundesteuer hat der Hundehalter sicherzustellen, dass die Gemeinde über die aktuellen Unterlagen (Identifikationsdokument, Versicherungsnachweis) verfügt.

Zahlung der Rechnung

Die Rechnung ist bis zum 31. März 2023 zu bezahlen. Hundehalter, welche eine teilweise Befreiung der Hundesteuer nachweisen können, bezahlen 140 Franken.

Hundehalter, welche ganz von der Hundesteuer befreit sind, erhalten ebenfalls eine Rechnung mit Betrag 0 Franken, welche lediglich als Quittung dient.

Die aktuellen Unterlagen sind jeweils der Gemeinde Stalden per Post oder per Mail zukommen zu lassen.

Anmeldung der neuen Hundebesitzer

Alle im Verlaufe des Jahres 2023 neuen Hundebesitzer haben sich zwingend bei der Gemeinde zu melden sowie den Hund bei der neuen Heimtierdatenbank AMICUS telefonisch oder per E-Mail anzumelden.

Diese Halter werden anschliessend eine Rechnung mit dem Pflichtenheft erhalten.

Alle im Verlaufe des Jahres 2023 neu nach Stalden zugezogenen Hundehalter haben sich ebenfalls bei der Gemeinde zu melden sowie die Adressänderung der neuen Heimtierdatenbank AMICUS mitzuteilen.

Diese Halter werden anschliessend eine Rechnung mit dem Pflichtenheft erhalten, es sei denn, es wird der Nachweis erbracht, dass die Hundesteuer bereits in der früheren Wohngemeinde entrichtet wurde.

Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr am Wohnsitz des Hundehalters erhoben

Im Falle eines Wegzugs im Verlaufe des Jahres 2022 oder bei einem Todesfall des Hundes haben die Hundehalter dies umgehend bei der Gemeinde Stalden sowie auch der neuen Heimtierdatenbank AMICUS mitzuteilen.

Es gilt zu beachten, dass die Hundesteuer für ein ganzes Jahr am Wohnsitz des Hundehalters erhoben wird und nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden kann.

Jeder Hundehalter, der die Hundesteuer nicht ordentlich entrichtet und die oben genannten Unterlagen nicht bei der Gemeinde Stalden hinterlegt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.

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