Festsetzung der Kanalisationsgebühren 2019
Die Ansätze zur Berechnung der Kanalisationsbenützungsgebühren im Jahr 2019 werden wie folgt festgesetzt.

a) bei der Flächenerhebung: CHF 0.11 pro m2 (unverändert)
b) beim Frischwasserverbrauch: CHF 3.90 pro m3 (unverändert)
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25 a, 8340 Hinwil innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rekursfrist 30 Tage ab Veröffentlichung
Veröffentlichung der Beschlüsse Montag, 17. Juni 2019
Rekursinstanz Bezirksrat Hinwil
Untere Bahnhofstrasse 25a,
8340 Hinwil