Neues Winterdienst-Konzept für die Gemeindestrassen in Bauma
Das neue Winterdienst-Konzept in der gemeinde Bauma wird auf die Winterdienstperiode 2021/2022 eingeführt.

Die Gemeinde Bauma sorgt für den baulichen und betrieblichen Unterhalt ihrer Verkehrsanlagen nach Massgabe der geltenden Richtlinien, Gesetzgebungen und Normen. In Anlehnung an diese Vorgaben hat der Gemeinderat den Winterdienst konzeptionell überprüft und neu organisiert. Im Wesentlichen wurden dabei folgende Punkte/Kriterien festgelegt:
– dem sog. "Langsam-Verkehr" (Fussgänger/Velo usw.) kommt grössere Bedeutung zu
– die Räumrouten sowie deren Räumdauer sind gestützt auf geltende Normen/Richtlinien optimiert worden (VSS-SN-Normen)
– die Räumprioritäten und Räumstandards sind festgelegt worden
– die Zuständigkeiten privater- öffentlicher Raum sind auf der Grundlage bisheriger Beschlüsse resp. anlehnend an die bisherige Praxis festgehalten worden
– Verhaltensregeln, Einsatzbereitschaft etc. sind definiert worden
– die bisherige bewährte Räumpraxis ist wo möglich übernommen worden, wo diese den vorgenannten Kriterien nicht widersprach
Im Rahmen der Vorbereitung der Umsetzung des vom Gemeinderat festgesetzten Winterdienst-Konzeptes zeigte sich jedoch, dass aufgrund der veränderten Routenbildungen sowie vor allem hinsichtlich der einheitlichen Regelung der Zuständigkeiten «privater- öffentlicher Raum» mit einem Teil der externen Leistungserbringer keine Einigung für die Überführung der bestehende Auftragsverhältnisse in Auftragsverhältnisse, die dem neuen Winterdienstkonzept entsprechen, erzielt werden kann. Der Gemeinderat sah sich daher veranlasst, das Konzept Winterdienst hinsichtlich der Zuständigkeiten privater- öffentlicher Raum zu revidieren.
Winterdienstarbeiten der Gemeinde nur auf öffentlichem Grund
Zur Vermeidung rechtlicher Unklarheiten hinsichtlich der Zuständigkeit hat der Gemeinderat im Rahmen dieser Revision entschieden, dass die Gemeinde nur noch auf öffentlichem Grund Winterdienstarbeiten ausführen wird. Mit der Festsetzung des Winterdienst-Konzeptes wurden sämtliche bisherigen widersprechendenden Beschlüsse aufgehoben.
Dies hat u.a. zur Folge, dass Privatstrassen, auf denen auf Antrag hin bisher die Gemeinde für den Winterdienst beansprucht werden konnte, der Winterdienst nicht mehr durch die Gemeinde ausgeführt wird. Aufgrund des Wegfalls der bisher geräumten Privatstrassen sowie der dadurch wesentlich veränderten Räumroutenstrukturen/Auftragsverhältnisse, wird eine Ausschreibung (Submission) des gesamten Winterdienstes der Gemeinde unausweichlich.
Die Ausschreibung (Submission) wird gemäss den Vorschriften der Submissionsverordnung des Kantons Zürich für öffentliches Beschaffungswesen im laufenden Jahr 2020 durchgeführt. Unter Berücksichtigung des für die Durchführung des Submissionsverfahrens notwendigen Zeitraumes, wird das neue Winterdienst-Konzept auf die Winterdienstperiode 2021/2022 eingeführt.