Wald (ZH)

Wald ZH: Meldefristen bei Zu-, Um- und Wegzug

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Region Wald,

Wie die Gemeinde Wald ZH mitteilt, müssen sich Einwohner innerhalb von vierzehn Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde anmelden.

Das Gemeindehaus in Wald ZH.
Das Gemeindehaus in Wald ZH. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Wald ZH möchte Einwohner auf die vierzehntägige Meldefrist aufmerksam machen.

Zuziehende nach Wald ZH haben sich innerhalb von vierzehn Tagen entweder persönlich am Schalter oder aber auch elektronische via «E-Umzug» (sofern Voraussetzungen erfüllt) anzumelden.

Für die Aufnahme in das Einwohnerregister benötigen Zugezogene einen persönlichen Ausweis (Personen mit Schweizer Bürgerrecht) oder einen Ausländerausweis und Reisepass/Identitätskarte (Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit) oder einen Familienausweis (sofern vorhanden) und/oder Geburtsscheine der Kinder gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise, den Wohnungsausweis oder Mietvertrag und den Versicherungsnachweis der Krankenversicherung (KVG).

Die Gemeinde weist darauf hin, dass je nach Sachverhalt weitere Unterlagen erforderlich sein könnten.

Gebühr fűr Erwachsene 40 Franken

Die Gebühr für Erwachsene beträgt 40 Franken. Die Anmeldung von im gleichen Haushalt wohnhaften Minderjährigen ist kostenlos.

Die fremdenpolizeilichen Gebühren bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind zusätzlich geschuldet.

Wegziehende von Wald ZH melden sich ebenfalls innerhalb von vierzehn Tagen entweder mit einem persönlichen Ausweis und Schriftenempfangsschein/ Meldebestätigung persönlich am Schalter oder aber auch elektronische via «eUmzug» (sofern Voraussetzungen erfüllt) ab.

Bei einem Wegzug sind keine Gebühren geschuldet.

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