Weisslingen

Weisslingen bittet Parkierer um Rücksicht auf Winterdienst

Nau.ch Lokal
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Region Wald,

Wie die Gemeinde Weisslingen mitteilt, sollten Motorfahrzeuge möglichst innerhalb markierter Parkfelder parkiert werden.

Parkieren Winterdienst Eis Schnee
Beim öffentlichen Parkieren bei Eis und Schnee immer im Hinterkopf haben: Platz für den Winterdienst muss sein. - Unsplash

Die Verantwortlichen für den Winterdienst sind gerüstet, um auch in der kommenden Winterzeit 2023/24 die Gehwege und Strassen der Gemeinde in möglichst gutem Zustand zu halten.

Dabei bittet die Gemeinde, die nachfolgenden Regeln zu beachten.

Fahrzeuge, welche auf öffentlichen Strassen parkiert sind, behindern die Schneeräumungsarbeiten. Es besteht zudem Gefahr, dass sie durch Schneepflüge und andere Winterdienstgeräte beschädigt werden.

Fahrzeuge am besten innerhalb der markierten Parkfelder abstellen

Die Schneeräumung muss hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkierte Motorfahrzeuge behindern den Winterdienst.

Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bittet die Gemeinde, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.

Jede Haftung für Schäden, die beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen, wird abgelehnt.

Schnee von Privatgrundstücken gehört nicht auf öffentlichen Grund

Die Schneeräumung in privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte.

Das Personal der Gemeinde und des Kantons kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden.

Es ist nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.

Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer geworfen werden.

Fahrweise, Ausrüstung und Verhalten den winterlichen Verhältnissen anpassen

Die Benützer des Verkehrsnetzes können nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee oder Eisglätte sind.

Die Gemeinde ersucht deshalb alle Verkehrsteilnehmer, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen.

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