Thurgau hält an kantonaler Gebühr für Bootsliegeplätze fest
Thurgauer Benützer von Bootsliegeplätzen am Bodensee und Rhein müssen dem Kanton weiterhin eine jährliche Verleihgebühr bezahlen.
Der Grosse Rat lehnte am Mittwoch, 21. Dezember 2022, eine Streichung der Gebühr ab, die mit dem Sparprogramm «LÜP» auf das Jahr 2016 eingeführt worden war.
Der Rat sprach sich nach einer angeregten Diskussion mit 83 zu 30 Stimmen gegen die parlamentarische Initiative aus.
Ihnen ging es darum, eine ihrer Meinung nach ungerechte und unnötige Gebühr wieder abzuschaffen.
Befristete Konzessionen
Die Gemeinden am Bodensee und Rhein erhalten vom Kanton Thurgau befristete Konzessionen, um Hafenanlagen, Bootsstege, Bojenfelder und Uferliegeplätze zu erstellen und zu betreiben.
Für die zum Teil langjährigen Konzessionen erhob der Kanton jeweils bei der Erteilung oder Verlängerung Verfahrensgebühren.
Mit dem Massnahmenpaket «LÜP» zur Entlastung des Staatshaushalts führte der Grosse Rat 2015 eine zusätzliche jährliche Gebühr ein.
Diese soll dem Kanton mittelfristig zusätzliche Einnahmen von rund einer Million Franken bringen.
Die Gebühr kann nur gestaffelt eingeführt werden
Wegen unterschiedlicher Laufzeiten der Konzessionen kann die Gebühr allerdings nur gestaffelt eingeführt werden.
So müssten Bootsbesitzer in Berlingen für ihre Liegeplätze seit 2016 die kantonale Gebühr entrichten.
In Horn hingegen werde die Gebühr erst ab 2045 fällig, argumentierten die parlamentarischen Initianten. Dies sei eine «ausserordentlich stossende Ungleichbehandlung».
Die Regierung möchte an der neuen Gebühr festhalten
Die Regierung und eine grosse Mehrheit des Grossen Rats wollten aber an der neuen Gebühr festhalten und nicht im Nachhinein einen kleinen Mosaikstein aus dem LÜP-Entlastungsprogramm herausbrechen.
Laut Regierung erheben auch andere Kantone wie Bern, Zürich, Luzern, Zug, Schaffhausen, St. Gallen, Tessin, Waadt und Freiburg solche Gebühren.