Weinfelden vereinfacht Verwaltungsprozesse

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Mit einer neuen Matrix für Aufgaben und Zuständigkeiten optimiert Weinfelden die Verwaltungsprozesse und erhöht die Effizienz der Stadtverwaltung.

Altbau in der Innenstadt von Weinfelden.
Altbau in der Innenstadt von Weinfelden. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Weinfelden berichtet, regelt der Stadtrat die Aufgaben und Kompetenzen der stadträtlichen Ressorts, der Geschäftsleitung und der Stadtverwaltung in neuen Dokumenten. Sie dienen als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gremien.

Damit die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Ressorts, der Geschäftsleitung und den Ämtern der Stadt klar definiert sind, dient neu eine Geschäfts- und Kompetenzenmatrix als Grundlage. Das Dokument regelt Aufgaben und Kompetenzen innerhalb der Stadtverwaltung.

Die Änderung mit der grössten Relevanz für die Öffentlichkeit ist der angepasste Prozess im Baubewilligungsverfahren. Neu können einfache Baubewilligungen wie zum Beispiel die Installation einer Wärmepumpe direkt vom Bauamt bewilligt werden. Es wird kein Stadtrats-Entscheid mehr benötigt.

Geschäftsleitung entlastet Stadtrat

Zusätzlich wurde ein separates Pflichtenheft für die Geschäftsleitung erarbeitet. Die Geschäftsleitung der Stadt Weinfelden, bestehend aus dem Stadtpräsidenten, dem Stadtschreiber, dem Leiter der Finanzverwaltung und dem Leiter des Bauamts, ist eine Fachkommission der Verwaltung.

Sie stellt die Umsetzung der Vorgaben der Exekutive sicher und entlastet den Stadtrat von operativen Aufgaben. Ausserdem unterstützt sie den Stadtpräsidenten bei der Leitung der gesamten Stadtverwaltung und unterbreitet dem Stadtrat Vorschläge für interne Weisungen und Reglemente. Die Details sind im neuen Pflichtenheft geregelt.

Stadtpräsident Simon Wolfer: «Es ist dem Stadtrat ein wichtiges Anliegen, dass wir uns als Gesamtorganisation stetig weiterentwickeln. Die neuen Grundlagen steigern einerseits unsere Effizienz und beugen andererseits internen Konflikten vor, weil die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten klar geregelt sind.»

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