Auslagerung der Durchführung der Zusatzleistungen an die SVA Zürich

Gemeinde Rüti
Gemeinde Rüti

Wetzikon,

Der Gemeinderat Rüti hat am 29. September beschlossen, die Durchführung der Zusatzleistungen per 1. Juli 2021 an die SVA Zürich zu übertragen.

Ein Regenbogen über Rüti im Kanton Zürich. - Keystone

Die Gemeinde Rüti folgt mit der Auslagerung einer Entwicklung, wie sie im ganzen Kanton stattfindet. Von den 162 Zürcher Gemeinden haben bereits heute mehr als 90 die Durchführung der Zusatzleistungen an die SVA Zürich ausgelagert.

Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV/IV steigt seit Jahren stetig an. Gleichzeitig bekunden die Gemeinden zunehmend Mühe, genügend geeignetes Fachpersonal für ihre Durchführungsstellen zu rekrutieren. Verschärfend kommt hinzu, dass die EL-Reform, welche per Januar 2021 umgesetzt wird, zusätzliche personelle und fachliche Anforderungen an die Gemeinden stellt.

Der Gemeindepräsidentenverband des Bezirks Hinwil hat im Herbst 2019 eine Arbeitsgruppe gebildet mit dem Auftrag, mit Unterstützung einer externen Beratungsfirma Alternativen zur heutigen Gemeindelösung zu prüfen. Der Fokus richtete sich auf die Varianten «Neuer Zweckverband», «Regionale Lösung in Rüti mit Anschlussverträgen für interessierte Gemeinden» sowie «Individuelle Anschlussverträge mit der SVA Zürich».

Dabei zeigte sich, dass weder die Bildung eines Zweckverbands noch eine regionale Lösung in Rüti einen nennenswerten Mehrwert generieren würden. Ferner zeigte sich, dass die Gemeinde Rüti ihre Durchführungskosten durch die Auslagerung an die SVA Zürich um rund 40 % senken könnte.

Der Gemeinderat hat daher entschieden, die Durchführung der Zusatzleistungen per 1. Juli 2021 an die SVA Zürich zu übertragen. Ausschlaggebend für den Entscheid waren in erster Linie finanzielle Überlegungen sowie die Einschätzung bezüglich zukünftiger betrieblicher Risiken. Von der Auslagerung nicht betroffen ist die gesetzlich festgelegte Höhe der ausgerichteten Ergänzungsleistungen.

Gemeindeversammlung am 14. Dezember

Der Gemeinderat bedauert ausserordentlich, dass der Entscheid zur Auslagerung auch mit dem Abbau von vier Teilzeitstellen verbunden ist. Den hochgeschätzten, verdienten und teils langjährigen Mitarbeitenden sollen wenn möglich interne oder externe Folgelösungen angeboten werden. Parallel wird für sie ein angemessener Sozialplan erstellt.

Die Stimmbevölkerung wird an der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2020 abschliessend über den Antrag des Gemeinderates zur Auslagerung der Durchführung der Zusatzleistungen befinden.

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