Sanierung des Wetziker Bushofs ist einen Schritt weiter
Wie die Stadt Wetzikon berichtet, wurde das Auflageprojekt für die behindertengerechte Sanierung genehmigt und zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet.

Der Bushof beim Bahnhof Wetzikon ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Platzverhältnisse für eine Sanierung auf dem heutigen Areal des Bushofs sind begrenzt.
Deshalb wurde in den letzten Jahren intensiv geprüft, in welchem Umfang und mit welchen räumlichen sowie finanziellen Konsequenzen der bestehende Bushof behindertengerecht umgestaltet werden kann.
Ein neuer Bushof ist auch Teil des Masterplans Stadtraum Unterwetzikon, bei welchem eine zukunftsgerichtete Bahnhofsentwicklung im Vordergrund steht.
Neugestaltung des Bahnhofsareals
Gemeinsam mit den SBB und unter Mitwirkung der Grundeigentümerschaft sowie verschiedener Anspruchsgruppen erarbeitet die Stadt Wetzikon einen Plan für ein lebendiges Quartier rund um den Bahnhof.
Diese umfassende Neugestaltung des Bahnhofsareals wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen.
Aufgrund des dringenden Sanierungsbedarfs der aktuellen Bushaltestellen am Bahnhof Wetzikon ist als Zwischenlösung geplant, zunächst 2024 den Bushof Süd auf der Seite Guyer-Zeller-Strasse und 2025 den Bushof bei der Post mit minimalem Aufwand behindertengerecht zu sanieren.
Öffentliche Auflage startet
Das Projekt für den Bushof Süd liegt ab heute, 15. März 2024, für die nächsten 30 Tage öffentlich auf.
Trotz beschränkter Platzverhältnisse wurden die mögliche Aufwertung des Strassenraums und hitzemindernde Massnahmen, eine verbesserte Nutzungsqualität und eine sichere Verkehrssituation angestrebt.
Mit der behindertengerechten Sanierung des Bushof Süd als Sofortmassnahme kann die erforderliche Zeit bis zur Entwicklung des Stadtraums Unterwetzikon mit minimalen Anpassungen überbrückt werden.
Begrünte Mittelinsel wird zurückgebaut
Konkret werden beim Bushof Süd an der Guyer-Zeller-Strasse vier Haltestellen für die vier Buslinien 862, 867, 869 und 883 errichtet.
Die Haltekanten werden entsprechend dem Behindertengleichstellungsgesetz angepasst.
Die Busse haben Wartezeiten, die sich nach der Ankunftszeit der Zugsverbindungen richten.
Damit aufgrund der Wartezeiten die Busse aneinander vorbeikommen und auch durch den Individualverkehr überholt werden können, muss die begrünte Mittelinsel rückgebaut werden.
Verkehrsberuhigungselemente werden angepasst
Da Ersatzpflanzungen in unmittelbarer Nähe aus Platzgründen nicht in gleichem Masse möglich sind, wurde die Ersatz- und Neubepflanzung der bestehenden Grünfläche an der Kreuzung Guyer-Zeller-Strasse/Güetlistrasse bereits ökologisch aufgewertet.
Die bestehenden Verkehrsberuhigungselemente werden auf die neue Situation angepasst, indem sie aufgrund der Neuanordnung der Bushaltestellen mit den beiden bestehenden Fussgängerquerungen kombiniert werden.
Der Rad- und Fussverkehr wird in der bestehenden Tempo-30-Zone weiterhin im selben Verkehrsweg geführt.