Wie die Gemeinde Zuzwil SG mitteilt, führt der Anstieg von Photovoltaikanlagen zu Netzengpässen. Das Elektrizitätswerk erneuert daher sein Versorgungskonzept.
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Zubau von Photovoltaikanlagen im Versorgungsgebiet des Elektrizitätswerks (EW) Zuzwil hat in den letzten Jahren zugenommen.

Diese Anlagen speisen Energie in das Verteilnetz ein, was zu neuen Herausforderungen in Bezug auf die Netzstabilität und -kapazität führt.

Eine Analyse der aktuellen Netzbelastung zeigt, dass in bestimmten Gebieten Engpässe auftreten, wenn die Einspeisung von Solarstromspitzen die Kapazität des Netzes übersteigt.

Dies kann zu Spannungsproblemen und Überlastungen führen.

Zukunftssicherung durch ganzheitliche Energieplanung

Durch die Steuerung von Lasten, wie beispielsweise dem zeitversetzten Betrieb von Verbrauchern, kann der Spitzenverbrauch reduziert sowie das Netz entlastet werden.

Um die Netzbelastung zu optimieren und Engpässe zu vermeiden sowie für zukünftige Ereignisse vorbereitet zu sein, erneuert das EW das generelle Energieversorgungskonzept anhand der Zielnetzplanung.

Mit der Zielnetzplanung werden die vielfältigen Themenbereiche rund um die Energieversorgung ganzheitlich thematisiert und Lösungen erarbeitet.

Dabei werden auch die Folgen aus dem Ausstieg der Gasversorgung der Technischen Betriebe Wil, die mögliche Errichtung von lokalen Energiegemeinschaften sowie der Zubau von Photovoltaik und Speichersystemen behandelt.

Die Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen werden erlassen

Bis anhin wurde der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der Installationsanzeige, des Anschlussgesuches sowie der Kontrolle und Nachtrag des Sicherheitsnachweises den Betreibern von Photovoltaikanlagen in Rechnung gestellt.

Einen ähnlichen Aufwand entsteht auch bei der Beurteilung von Wärmepumpen, Liftanlagen oder Ladestationen.

Damit alle Kunden im Versorgungsgebiet des Elektrizitätswerks gleichbehandelt werden, hat die EW-Kommission entschieden, den Aufwand als «Förderbeitrag» nicht mehr in Rechnung zu stellen.

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