Stadtparlament will gesetzliche Grundlage für St. Katharina schaffen

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Das Stadtparlament hat die Motion zur Schaffung einer Grundlage für die Aufgabenübertragung an die Mädchensekundarschule St. Katharina erheblich erklärt.

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Allerdings hat Stadträtin Jutta Röösli, Vorsteherin des Departements Bildung und Sport, nochmals darauf hingewiesen, dass das in Zukunft vorliegende rechtskräftige Urteil sowie allfällige kantonale Ausführungen im Rahmen der Vorprüfung von Änderungen der Gemeindeordnung bindend seien. Dies führte dann auch zu Diskussionen.

Sebastian Koller (GRÜNE prowil) stellte den Antrag, die Initiative als unzulässig erklären zu lassen. Er führte aus, dass sie dem Legalitätsprinzip und auch dem kantonalen Gesetz widerspreche.

Dieser Antrag wurde schliesslich mit 26 zu 12 Stimmen abgelehnt. Erstunterzeichner Benjamin Büsser (SVP) wies in seinem Votum auf den Entscheid des Stadtparlaments vom Sommer 2019 zum Projekt «Schule 2020» hin.

Diese Vorlage wies das Parlament an den Stadtrat zurück mit dem Auftrag eine Vorlage mit Schule St.Katharina vorzulegen. Diese Motion sei nun eine logische Folge daraus. Er wurde unterstützt von Christoph Hürsch und Reto Gehrig (beide CVP).

Adrian Bachmann (FDP) bezeichnete die Motion dagegen als überflüssig. Es sei unsinnig, die Arbeiten aufzunehmen, bevor die rechtlichen Grundlagen geklärt seien. Auch Dora Luginbühl (SP) sprach sich gegen die Motion aus. Es sei vergebene Arbeit, sich jetzt diese Gedanken zu machen.

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