Verzicht auf Gebühren
Die weltweite Corona-Pandemie zwingt viele Organisatoren ihre Anlässe und Veranstaltungen zu verschieben oder ganz abzusagen.

Ob Musikabend, Konzert, Turnerunterhaltung, «Grümpelturnier» usw. – vieles kann aufgrund des Coronavirus und den damit verbundenen Schutzmassnahmen wie «Social Distancing» oder Maskenpflicht nicht oder nur erschwert durchgeführt werden. Zudem durften während dem «Lockdown» keine Proben und Trainingseinheiten durchgeführt werden, da sämtliche Sportanlagen gesperrt waren.
Jährliche Gebühr
Rund zehn Zuzwiler Vereine bezahlen für die Benützung der Infrastruktur eine jährliche Benützungsgebühr. Für einheimische Vereine und Organisationen mit überwiegend Kindern bis zum 18. Lebensjahr werden für Dauer- und Einzelbelegungen keine Benützungsgebühren in Rechnung gestellt. Zu den Infrastrukturen der Gemeinde gehören unter anderem die Turnhallen, die Rasensportanlagen sowie der Mehrzweck- oder der Gemeindesaal.
Verzicht auf Gebühren 2020
Während rund drei Monaten mussten die Vereine und Organisationen auf ihre Trainingseinheiten oder Proben verzichten. Zudem fallen in diesem Jahr ebenfalls viele Anlässe aus, die den Vereinen als wichtige Einnahmequelle dienen.
Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat entschieden, den Vereinen und Organisationen entgegenzukommen und in diesem Jahr vollständig auf die Erhebung der Benützungsgebühren zu verzichten. Es werden rund 11'000 Franken nicht verrechnet. So sollen die Vereinskassen in diesem speziellen Jahr etwas entlastet werden.