Wil: 30 Minuten Gratisparkieren
Am 13. Februar 2022 stimmen die Wiler an der Urne über die Volksinitiative «30-Minuten Gratisparkieren auf dem Gebiet der Stadt Wil» ab.

Am 13. Februar 2022 befinden die Wiler an der Urne über die Volksinitiative «30-Minuten Gratisparkieren auf dem Gebiet der Stadt Wil». Das Stadtparlament stellt der Initiative den Gegenvorschlag Reglement über den Stadtfonds zur Steigerung der Wiler Standortattraktivität (Stadtfondsreglement) gegenüber.
Beide Vorlagen haben das gleiche Ziel. Stadtrat und Stadtparlament sind der Meinung, dass der Stadtfonds die deutlich bessere Lösung ist.
Mit der Volksinitiative will das Initiativkomitee auf öffentlichem Grund gebührenfreies Parkieren während der ersten 30 Minuten ermöglichen. Damit soll die Einkaufsattraktivität der Stadt Wil für Kundinnen und Kunden, die das Auto benutzen, erhöht werden.
Gegenvorschlag bringt mehr für weniger Geld
Stadtrat und Stadtparlament sind der Meinung, dass die Initiative kein geeignetes Mittel darstellt, um die Einkaufsattraktivität der Innenstadt zu erhöhen.
Die Initiative bevorzugt einseitig den motorisierten Verkehr und verursacht zu hohe Kosten. Die Umsetzung der Initiative führt zu Einnahmeausfällen von rund 600'000 Franken. Zusätzlich könnten Kosten bei der Wiler Parkhaus AG (WIPA) von rund 460'000 Franken anfallen, sollte diese mitziehen.
Das Stadtparlament stellt dem Begehren deshalb einen Gegenvorschlag gegenüber. Dieser hat die Schaffung eines Stadtfonds zur Folge. Der Stadtfonds wird jährlich mit 200'000 Franken aus der städtischen Rechnung geäufnet. Damit werden Vorhaben gefördert, welche die Attraktivität der Stadt Wil als Markt-, Einkaufs- und Begegnungsort steigern.
Einkaufen als Erlebnis
Dafür sind bereits mehrere Ideen vorhanden respektive in Umsetzung. So wurde im Dezember eine digitale Plattform unter dem Label e-City Wil «Wil di bärestarch Erlebnis City» lanciert. Ebenso sind verschiedene Massnahmen zur Aufwertung der Innenstadt vorgesehen, die das Einkaufen zum Erlebnis machen.
Den Stimmberechtigten werden drei Abstimmungsfragen vorgelegt. Mit der Stichfrage bringen sie zum Ausdruck, ob dem Initiativbegehren oder dem Gegenvorschlag der Vorzug gegeben wird, wenn beide Vorlagen eine Ja-Mehrheit erhalten.
Der Stadtrat und das Stadtparlament empfehlen den Stimmberechtigten, die Initiative abzulehnen, den Gegenvorschlag anzunehmen und in der Stichfrage den Gegenvorschlag vorzuziehen.