Zuzwil erlässt einen Teil der Benützungsgebühren für Sportanlagen
Die Gemeinde Zuzwil hat sich auch 2021 dazu entschieden, den Vereinen einen Teil der Benützungsgebühren für Sportanlagen zu erlassen.

Während des ersten Lockdowns im Jahr 2020 konnten die Sportanlagen in Zuzwil über eine Dauer von drei Monaten nicht benutzt werden. Nach einer kurzfristigen Lockerung im Sommer mussten die Vereine im Herbst bereits wieder auf viele Trainings und Proben verzichten.
Zahlreiche geplante Veranstaltungen konnten erneut nicht stattfinden. Die Einnahmen aus Anlässen blieben für die Vereinskassen aus. Seit Juni 2021 scheint sich die Situation zu beruhigen und die Massnahmen werden langsam aber stetig gelockert.
Nichtsdestotrotz hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, den Vereinen auch in diesem Jahr einen Teil der Benützungsgebühren für die Sportanlagen zu erlassen.