Zuzwil: Tempo 30 an der Sonnenbergstrasse

Gemeinde Zuzwil SG
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Wil,

Dem Gemeinderat Zuzwil ist der Verkehrsfluss ein grosses anliegen. Deswegen wird ein Tempo-30-Limit auf verschiedenen Quartieren geprüft.

Tempo-30-Zone
Eine Tempo-30-Zone. (Symbolbild) - Keystone

Im Strassenverkehr kann es schnell gefährlich werden. Deshalb muss der Verkehrsfluss zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden, wenn immer möglich, gewährleistet sein. Ansonsten kann es schnell zu gravierenden Unfällen kommen. Dem Gemeinderat ist die Verkehrssicherheit ein grosses Anliegen, deshalb hat er dies auch in seiner Strategie für die Amtsdauer 2021 bis 2024 festgehalten. Er wird die Einführung von Tempo-30-Zonen in verschiedenen Quartieren auf dem Gemeindegebiet prüfen.

Zu schnelles Fahren

Die Sonnenbergstrasse erschliesst sämtliche Einlenkerstrassen im Quartier «Sonnenberg». Die rund 600m lange Strasse ist nicht vom Durchgangsverkehr betroffen und wird mehrheitlich von den Anwohnern und deren Besuchern genutzt. Oftmals muss beobachtet werden, dass hauptsächlich einzelne Anwohner die Geschwindigkeit überschreiten.

Geschwindigkeitsmessungen erfolgt

Derzeit gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Vereinzelte Reklamationen von Anwohnern liegen vor. Gemäss deren Aussagen werde auf der Sonnenbergstrasse vor allem aufwärts viel zu schnell gefahren. Aufgrund der Rückmeldungen wurden von Mitte September bis Mitte November 2020 Geschwindigkeitsmessungen an der Sonnenbergstrasse durchgeführt.

Die Auswertung hat ergeben, dass rund fünf Prozent der gemessenen Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. 1‘222 Fahrzeuge oder 13 Prozent fuhren zwischen 30 und 40 km/h. Bei knapp der Hälfte der gemessenen Fahrzeuge, rund 48 Prozent, betrug die Fahrgeschwindigkeit zwischen 40 und 50 km/h. Somit kann nicht von einer «Raserstrecke» die Rede sein.

Einführung Tempo-30-Zone

Einzelne Anwohner wünschen eine Tempo-30-Zone. Der Gemeinderat hat diesbezüglich Ende März 2021 auch einen offenen Brief erhalten. Die Einführung von Tempo-30-Zonen ist eine komplexe Angelegenheit.

Die Kantonspolizei darf nicht nur für einzelne Strassenzüge eine Tempo-30-Zone errichten. Dafür sind mehrere zusammenhängende Strassen notwendig. Zudem müssen zwingend bauliche Massnahmen errichtet werden, damit die Motorfahrzeuge abbremsen müssen. Dies können beispielsweise seitliche Fahrbahnverengungen oder Bremsschwellen sein. Neben der Verringerung der Durchfahrgeschwindigkeit können bei Tempo-30-Zonen auch Abgas- und Lärmemissionen reduziert sowie die Sicherheit und Wohnqualität verbessert werden. Die Einführung einer Tempo-30-Zone muss vor der Umsetzung öffentlich aufgelegt werden.

Erste Massnahmen greifen

Da eine rasche Umsetzung von Tempo-30-Zonen nicht möglich ist, wurden vorerst andere Massnahmen ergriffen. Bei den Einlenkern entlang der Sonnenbergstrasse (Rosen-, Reben-, Halden-, Säntis- und Alpsteinstrasse) gilt Rechtsvortritt. Die entsprechenden Markierungen wurden in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St.Gallen im vergangenen Jahr gekennzeichnet. Zudem wurde mit braun-rötlich bemalten Flächen das optische Lichtraumprofil eingeengt, was die Fahrzeuglenker langsamer fahren lässt.

Die Flächen lassen die Strasse optisch schmaler erscheinen, als sie tatsächlich ist. Sie stellen jedoch weder einen Trottoirersatz noch eine Parkverbotslinie dar. Zudem steht bei der Einfahrt in die Sonnenbergstrasse ein von der Kantonspolizei angeordnetes Hinweisschild «Sackgasse / Kinder! Langsam fahren».

Wenig Mehrverkehr zu erwarten

Beobachtungen zeigen, dass der Verkehr an der Sonnenbergstrasse nicht zugenommen hat. Im kommenden Herbst sind 15 Wohnungen im Sonnenberg bezugsbereit. Folglich ist ab diesem Zeitpunkt mit etwas Mehrverkehr zu rechnen.

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