Pumptrack auf dem Schulhausplatz in Hergiswil bei Willisau
Wie die Gemeinde Hergiswil bei Willisau mitteilt, steht vom 20. Juni bis 3. August 2022 ein Pumptrack auf dem Schulhausplatz des Schulhauses Sagenmatt Hübeli.
Pumptracks sind kompakte, geschlossene Rundkurse mit kleinen Wellen und Steilwandkurven. Durch dynamisches Be- und Entlasten von Vorder- respektive Hinterrad, im Fachjargon auch «Pumpen» genannt, kann das Fahrrad auf den Wellen und Kurven, ohne zu treten, beschleunigt werden. Pumptracks sprechen nicht nur Radfahrer an, sondern gleichermassen Skateboarder, Scooterfahrer, Inlineskater, Mountainbiker, BMX-Sportler und kleine Like-a-Biker aller Fähigkeitsstufen.
Sie dienen als Grundlage für alle Raddisziplinen und erhöhen die Sicherheit beim Fahren im Strassenverkehr. Kinder trainieren so ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten auf «rollenden, gleitenden und fahrenden» Sportgeräten frühzeitig, was auf vielfältige Art und Weise den Lernprozess des Kompetenzbereichs «Gleiten, Rollen, Fahren» des Lehrplans 21 unterstützt. Zudem bilden Pumptracks einen Treffpunkt für verschiedene Nutzer aller Altersgruppen, machen Spass und fördern die Freude am Sport sowie das Vertrauen ins Sportgerät.
Vom 20. Juni bis 3. August 2022 steht ein Pumptrack auf dem Schulhausplatz des Schulhauses Sagenmatt Hübeli. Der Schulhausplatz Sagenmatt eignet sich betreffend Beschaffenheit und Grösse des Bodens sowie von den wenigen Einschränkungen durch andere Aktivitäten und Anlässe, optimal für das Aufstellen des Pumptracks.
Das Tragen eines Helms ist obligatorisch
Dies ist ein Angebot der Sportförderung Kanton Luzern, welches von der Gemeinde Hergiswil unterstützt wird. Der Pumptrack ist öffentlich zugänglich. Das Tragen eines Helms ist obligatorisch. Der Pumptrack steht neben Schülern auch der gesamten Bevölkerung für die freie Benützung zur Verfügung.
Die Benützung des Pumptracks setzt keine spezifischen Kenntnisse voraus, weshalb kein Mindestalter festgelegt ist. Aus diesem Grund wird auch keine stationäre Betreuungsperson benötigt. Bei Kindern im Vorschulalter entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder über die entsprechenden Fähig- und Fertigkeiten für die Benützung verfügen.
Das Fahren auf dem Pumptrack mit motorisierten Fahrzeugen wie Töffli, Roller, E-Bikes und anderen Elektro-Rädern ist verboten.