Schötz kündigt Mietvertrag der temporären Notunterkunft
Wie die Gemeinde Schötz berichtet, kündigt sie den Mietvertrag der temporären Notunterkunft per 31. Dezember 2023.
Per 1. September 2023 hat der Kanton Luzern im Bereich Flüchtlingswesen die Notlage aufgehoben.
Somit wird ab dem 1. Oktober 2023 auch die Flüchtlingszuweisung an die Gemeinden wieder aufgehoben und das Bonus-Malus-System verliert seine Gültigkeit.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den Mietvertrag der temporären Notunterkunft (Zivilschutzanlage SanHist) per Ende Jahr 2023 zu kündigen.