Baurekursgericht hebt Gestaltungsplan für ZHAW-Campus T auf

Rückschlag für den geplanten ZHAW-Campus T in Winterthur: Das Baurekursgericht hat den Gestaltungsplan für das Grossprojekt aufgehoben. Die Baudirektion habe es verpasst, die Denkmalschutzkommisson sowie die Natur- und Heimatschutzkommission beizuziehen, fand das Gericht.

Das Baurekursgericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass es «an der erforderlichen Stellungnahme einer kantonalen Sachverständigenkommission fehlt». Die Baudirektion muss dies nun nachholen. Der Gestaltungsplan, der im Februar diesen Jahres festgesetzt wurde, bleibt solange ungültig.

Im März diesen Jahres legte ein Kritiker des Grossprojektes Rekurs gegen die Pläne des Kantons ein und verlangte die Aufhebung des Gestaltungsplans. Er ist Eigentümer von vier Grundstücken, die an den Campus grenzen und bemängelt, dass das Projekt «keine Rücksicht» auf seine Areale nehme.

Die Baudirektion war ursprünglich der Ansicht, dass die potenziellen Auswirkungen auf die Schutzobjekte, insbesondere auf das alte Technikum-Gebäude, ausreichend geprüft worden seien. Sie kam deshalb zum Schluss, dass ein Gutachten der kantonalen Sachverständigenkommission «nicht notwendig» sei. Hier war das Baurekursgericht offensichtlich anderer Meinung.

Was das für den Zeitplan des Projekts bedeutet, ist noch offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kanton kann es noch bis vor Bundesgericht ziehen. Der Baustart für die erste Etappe ist jedoch bereits für Anfang 2023 geplant. Der erste Neubau soll eigentlich 2025 bezogen werden, der zweite drei Jahre später.

Geplant sind vier Etappen über einen Zeitraum von 15 Jahren. Insgesamt rechnet der Kanton für mehrere neue Gebäude und einen Park mit Kosten von rund 285 Millionen Franken.

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