Einführung der flächendeckenden Blauen Zone

Die Stadt Winterthur beginnt mit der Einführung der flächendeckenden Blauen Zone.

Blaue Zone
Blaue Zone. - (Symbolbild) KEYSTONE/Christian Beutler

Im Einklang mit den Zielsetzungen des städtischen Gesamtverkehrskonzepts sollen die Quartiere vor dem Parkierungsdruck durch Pendlerinnen und Pendler geschützt werden. Damit wird die Lebensqualität in den Wohnquartieren erhöht. Zusätzlich helfen diese Massnahmen, ein längerfristig gut funktionierendes Verkehrsnetz sicherzustellen.

Der Grosse Gemeinderat hat im September 2019 einen Kredit in der Höhe von 700 000 Franken für die Erstellung der flächendeckenden Blauen Zone bewilligt. In einer ersten Etappe werden drei Pilot-Zonen umgesetzt. Die entsprechenden Verkehrsanordnungen dazu liegen seit heute öffentlich auf.

Das historisch und heterogen gewachsene öffentliche Parkraumangebot der Stadt Winterthur soll gemäss dem städtischen Gesamtverkehrskonzept überarbeitet und vereinheitlicht werden. Mit der Einführung der flächendeckenden Blauen Zone sollen dabei alle öffentlichen Parkplätze entweder zeitlich (Regime Blaue Zone mit Bevorzugung der Anwohnenden) oder in ausgewählten Gebieten und an speziellen Zielorten monetär bewirtschaftet werden (Parkuhren). Gleichzeitig ist ein Parkverbot ausserhalb der markierten Parkfelder vorgesehen.

Damit sollen die Quartiere vor dem Parkierungsdruck durch quartierfremden Verkehr geschützt und das Parkplatzangebot in Abhängigkeit der Lage einheitlich bewirtschaftet werden. Der Grosse Gemeinderat hat am 16. September 2019 einen Kredit von 700 000 Franken für die Erstellung der flächendeckenden Blauen Zone bewilligt.

Parkierungsbewilligung benötigt

In Zonen für Anwohnerinnen und Anwohner erhalten Einwohnerinnen und Einwohner sowie Betriebe eine Parkierungsbewilligung. Auch Parkkarten für Besucherinnen und Besucher und für Handwerksbetriebe werden erhältlich sein. Für alle anderen ist die Parkdauer zeitlich begrenzt gemäss Regime «Blaue Zone».

Der Stadtrat hat die Verkehrsanordnungen für drei Pilot-Zonen Heiligberg/Breite (Zone für Anwohnerinnen und Anwohner), Oberwinterthur/Zinzikon (Zone für Anwohnerinnen und Anwohner mit Quartierzentrum) und Blumenau/Neuwiesen (Zone für Anwohnerinnen und Anwohner) beschlossen. Die Einführung der weiteren 17 Zonen ist schrittweise in zwei Etappen innerhalb der nächsten zwei Jahre vorgesehen.

Nebst den positiven Effekten auf die Quartiere ermöglicht die Einführung auch eine einheitliche und übersichtlichere Signalisation in der Stadt Winterthur.

Eine Übersicht über die unterschiedlichen Zonen findet sich auf stadt.winterthur.ch/blauezone.

Wie in der Begründung zur Kreditbewilligung vom September 2019 ausgeführt, liegen die genaue Anordnung sowie Abgrenzung der einzelnen Anwohnerzonen in der Kompetenz des Stadtrates. Die Rahmenbedingungen (Parkkartenberechtigte, Tarife u.ä.) für die Blaue Zone liegen in der Kompetenz des Grossen Gemeinderates und werden mit der Revision der Parkkartenvorschriften definiert. Die an der letzten Sitzung des Grossen Gemeinderates behandelte, aber noch nicht beschlossene Revisionsvorlage der Verordnung über das gebührenpflichtige

Parkieren (VgP) definiert darüber hinaus drei verschiedene Bewirtschaftungskategorien:

- In den Zentrumszonen «Winterthur Mitte» und «Neuhegi-Grüze» werden weisse, kostenpflichtige Parkfelder angeordnet.

- In den Quartierzentren sollen weisse, kostenpflichtige Parkfelder möglich sein.

- An speziellen Zielorten, wie beispielsweise beim Stadion Schützenwiese, werden weisse, kostenpflichtige Parkfelder zur Verfügung stehen.

Parallel zur Einführung der flächendeckenden Blauen Zone lanciert die Stadtpolizei ein elektronisches Parkkartenportal. Dieses wird unter anderem die Ausgabe von Parkkarten für Anwohnerinnen und Anwohner und deren Besuchende erheblich erleichtern. Die Einführung ist per 1. Januar 2022 geplant, der entsprechende Kreditantrag wird dem Grossen Gemeinderat vor den Sommerferien unterbreitet.

Die Verkehrsanordnungen für die drei Zonen werden heute öffentlich aufgelegt. Sie liegen von heute Freitag, 30. April, bis Montag, 31. Mai 2021 beim Baupolizeiamt auf.

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