Nachbarsbub im Keller mit Vibrator belästigt – Mann freigesprochen!
Ein Mann missbrauchte den Nachbarsbub sexuell. Vor Gericht drehte sich alles um die Frage, ob es vor oder nach dem 16. Geburtstags des Opfers stattfand.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann missbraucht den Nachbarssohn sexuell mit einem Vibrator.
- Doch zu einer Verurteilung in diesem Zusammenhang kam es im Endeffekt nicht.
Ein 50-jähriger Mann steht vor dem Bezirksgericht Winterthur ZH wegen des Vorwurfs der sexuellen Handlungen mit einem Kind.
Der Kern der Kontroverse: Wann genau fand der «Vorfall im Keller» statt? Beide Parteien stimmen überein, dass es einen Vorfall gab, allerdings gibt es eine Uneinigkeit über das genaue Datum.
Der Beschuldigte behauptet, dass die Tat nach dem 16. Geburtstag des Opfers stattgefunden hat. Wenn dies zutrifft, wäre das Opfer rechtlich gesehen kein Kind mehr und die Anklage würde hinfällig werden.
Traumatisches Erlebnis
Das mutmassliche Opfer beschreibt den Vorfall als traumatisch und belastend, wie der «Landbote» berichtet.
Er erinnert sich an ein unangenehmes Treffen im Keller des Beschuldigten, bei dem er sich auf eine Werkbank gelegt hatte. Der ältere Mann fuhr ihm dann mit einem Vibrator oberhalb seiner Kleidung über den gesamten Körper. Dabei berührte er auch mehrmals seinen Penis.
Mutmasslich versuchte er danach, die Hose des Jugendlichen zu öffnen. Nachdem das Opfer zu weinen begann, stoppte der Beschuldigte seine Handlungen. Trotz dieses Ereignisses versuchte das junge Opfer weiterhin freundlich zu seinem Nachbarn zu sein.
Beweise durch Chatverlauf
Eine Reihe von Chats zwischen den beiden scheint Licht auf ihre Beziehung und den Zeitpunkt des Vorfalls zu werfen. Die rund 200 Nachrichten wurden nach dem 16. Geburtstags des Opfers ausgetauscht. Laut dem Verteidiger sei die Beweislage dementsprechend eindeutig.

Die Chats enthalten Gespräche über sexuelle Themen und den Einsatz eines Vibrators, was das Opfer mit lachenden Emojis beantwortete. Der Verteidiger sieht dies als Beweis dafür an, dass das Opfer einwilligte.
Freispruch trotz Kritik
Trotz der belastenden Beweise spricht das Gericht den Beschuldigten vom Vorwurf der sexuellen Handlung mit einem Kind frei. Die Richterin kritisiert jedoch die unangemessenen Gespräche des Mannes mit dem jungen Nachbarn, wie der «Landbote» berichtet.
Sie glaubt, dass sich das Opfer beim Datum geirrt haben könnte und keine falschen Anschuldigungen gemacht hat. Sie betont auch, dass sich das Opfer schon vor dem Vorfall aufgrund der sexuellen Themen unwohl gefühlt habe.
Zwar sei es laut Gericht bewiesen, dass sich der Mann des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht habe. Allerdings wurde er hierfür nicht verurteilt, da ein solcher Vorfall innerhalb von drei Monaten gemeldet werden muss. Der Jugendliche habe allerdings zwei Jahre verstreichen lassen.
Strafe wegen Pornografie
Obwohl er vom Hauptvorwurf freigesprochen wurde, wurde der Mann wegen Pornografie verurteilt. Er hatte dem mutmasslichen Opfer Nacktfotos seines einmonatigen Sohnes geschickt, wobei eines davon auf dessen Geschlechtsteil fokussierte.
Dies resultierte in einer bedingten Geldstrafe von 5400 Franken und einer Probezeit von zwei Jahren. Ein Verbot zur Arbeit mit Minderjährigen wurde nicht ausgesprochen und er muss keine Entschädigung an das mutmassliche Opfer zahlen.