Vater

Vater soll Bub aufgefordert haben, Mutter in Bauch zu stechen

Anna Mikulics
Anna Mikulics

Winterthur Stadt,

Über Lautsprecher soll ein Vater seinen Sohn aufgefordert haben, die Mutter mit einem Messer zu töten. Das Gericht in Winterthur spricht den Angeklagten frei.

Messer Mutter Vater Sohn
Der Vater wurde bezichtigt, seinen Sohn am Telefon aufgefordert zu haben, ein Messer aus der Küche zu holen und auf seine Mutter einzustechen. (Symbolbild) - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Mutmasslich forderte ein Vater seinen Sohn dazu auf, seine Mutter zu erstechen.
  • Doch das zehnjährige Kind könnte die Drohung auch selbst ausgesprochen haben.

Ein türkischer Vater stand kürzlich auf der Anklagebank in Winterthur: Er soll seinen zehnjährigen Sohn dazu angestiftet haben, seine Mutter zu töten. Laut der Mutter geschah dies während einem Telefongespräch im September oder Oktober 2019, das sie über Lautsprecher mithörte. Angeblich befahl der Vater dem Sohn, er solle ein Messer holen und es seiner Mutter in den Bauch rammen.

Der Zehnjährige setzte dies allerdings nicht in die Tat um, wie der «Landbote» berichtet. Nun stand der Vater wegen Anstiftung zur Tötung vor Gericht. Der Angeklagte, der seit seinem 20. Lebensjahr in der Schweiz lebt, verweigerte jegliche Aussage.

Bub war spielsüchtig

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren für den Vater. Doch die Verteidigung vertrat ihre Meinung glaubwürdig und plädierte letztlich auf Freispruch.

Vor Bundesstrafgericht in Bellinzona müssen sich zwei Winterthurer unter anderem wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verantworten. (Archivbild)
Das Gerichtsgebäude in Wintherthur. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/Ti-Press/Samuel Golay

Der Sohn habe zu diesem Zeitpunkt ein suchtartiges Verhalten an den Tag gelegt: Er habe sechs Stunden am Tag mit seiner Playstation gespielt. Als die Mutter damit drohte, ihm die Spielkonsole wegzunehmen, könnte der Bub selbst mit einer Messerattacke gedroht haben. Die Mutter wollte sich daraufhin laut Staatsanwaltschaft nicht eingestehen, dass allein ihr Sohn die Drohung ausgesprochen habe.

Vater wurde freigesprochen

Letztlich konnten keine Beweise für die Schuld des Vaters gefunden werden, auch die Aussagen der Mutter waren widersprüchlicher.

Deswegen wurde der Angeklagte freigesprochen – trotzdem erhielt er ein dreimonatiges Kontaktverbot zu seinem Sohn. Ausserdem wurde ihm eine Genugtuung von 1500 Franken für drei Tage Untersuchungshaft zugestanden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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