Winterthur: Behindertenrechtskonvention im Legislaturprogamm
Die Behindertenrechtskonvention der UNO soll im Legislaturprogramm 2022–2026 aufgenommen werden.
Die Behindertenrechtskonvention soll im neuen Legislaturprogamm aufgenommen werden. Damit antwortet der Stadtrat auf ein im vergangenen Jahr eingereichtes Postulat. Ein Aktionsplan soll die thematischen Prioritäten sowie Ziele und Massnahmen festlegen.
Die Ziele der Behindertenrechtskonvention der UNO (UNO-BRK) sind, den vollen und gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die aktive Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Dem Stadtrat sind diese Ziele der UNO-BRK ein wichtiges Anliegen.
In Anknüpfung an eine Selbsteinschätzung der Stadt und zur Integration einer Aussensicht wurde eine Studie zur Umsetzung der UNO-BRK in Auftrag gegeben. Die Studie gibt unter anderem einen Überblick über den Handlungsbedarf in der Stadt Winterthur. Dabei wurden auch Vertretende von Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen konsultiert. Handlungsbedarf besteht gemäss der Studie etwa im Bereich Information und Kommunikation. So fehlen in der Stadtverwaltung regulatorische und organisatorische Vorkehren, die gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten, barrierefreien Zugang zur städtischen Information und Kommunikation haben. Als weiteres Beispiel eines Handlungsbedarfs stellt die Studie mit Blick auf private Kultur- und anderweitige Freizeitangebote einen Nachholbedarf fest, dem durch staatliche Förderung auf der Basis entsprechender gesetzlicher Grundlagen und mittels Einführung von Pflichten und Anreizen im Rahmen von Leistungsverträgen begegnet werden könnte.
Zwar verfügt die Stadt schon heute über verschiedene Vorschriften zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Deren Bedürfnissen kann jedoch laut Stadtrat noch besser Rechnung getragen werden. Dementsprechend sieht er vor, dass die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung als strategisches Thema in die nächste Legislaturplanung aufgenommen werden soll. Der Stadtrat wird im Rahmen der Budgetierung für das kommende Jahr prüfen, inwieweit für diese neuen, zusätzlichen Aufgaben, allem voran zur Erarbeitung des Aktionsplans, bei der Fachstelle Diversity Management ein Personalaufbau erforderlich ist.