Winterthur verzichtet auf städtische Abstimmungsvorlagen
Der Stadtrat Winterthur hat entschieden, auf die städtischen Abstimmungsvorlagen am 9. Februar 2025 zu verzichten.
Wie die Stadt Winterthur mitteilt, hat der Stadtrat beschlossen, den Stimmberechtigten am 9. Februar 2025 keine kommunalen Abstimmungsvorlagen vorzulegen. Auf eidgenössischer Ebene findet eine Abstimmung statt, während auf kantonaler Ebene ebenfalls keine Vorlagen zur Abstimmung gelangen.
Für die Erneuerungswahl der zwei Ersatzmitglieder des Bezirksrats Winterthur für die Amtsdauer 2025 bis 2029 sind mehr Wahlvorschläge eingegangen, als Stellen zu besetzen sind. Für dieses Wahlgeschäft hat der Bezirksrat eine Urnenwahl angeordnet. Der erste Wahlgang wird am 9. Februar 2025 durchgeführt.
Die Wählerschaft der reformierten Kirche Winterthur stimmt zudem über die Totalsanierung der Liegenschaft Pfarrgasse 1 in Winterthur-Stadt ab (Ausführungskredit von 3,87 Millionen Franken).