Wie die Gemeinde Sarmenstorf berichtet, werden Bewohner gebeten, freien Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen der Abteilung Soziale Dienste zu melden.
Die Gemeinde Sarmensdorf im Kanton Aargau.
Die Gemeinde Sarmensdorf im Kanton Aargau. - Nau.ch
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Der Kanton weist den Gemeinden vermehrt Personen (vorläufig aufgenommene Ausländer mit Ausweis F oder Schutzbedürftige mit Ausweis S) zu.

Diese werden nach einem Verteilschlüssel des Kantons den Gemeinden zugeteilt. Um die Aufnahmepflicht zu erfüllen, sucht die Gemeinde Sarmenstorf dringend Wohnraum.

Falls Sarmenstorf die Aufnahmepflicht nicht erfüllt, ist eine Ersatzvornahme von 90 Franken pro Person und Tag an den Kanton zu entrichten.

Wer ein freies Zimmer (mit Koch-, Dusch- und Waschgelegenheit), eine Wohnung oder eine Liegenschaft besitzt und diese der Gemeinde für die Unterbringung von Flüchtlingen vermieten will oder von freien Räumlichkeiten Kenntnis hat, soll sich bei den Sozialen Diensten telefonisch oder per E-Mail melden.

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