Hendschiken

Hendschiken: Ratten in der Kanalisation

Gemeinde Hendschicken
Gemeinde Hendschicken

Wohlen,

Bei der Gemeindeverwaltung ging die Meldung ein, dass eine Ratte über die Kanalisation in ein Badezimmer eingedrungen sei.

Landschaft bei Hendschicken (AG).
Landschaft bei Hendschicken (AG). - Nau.ch / jpix.ch

Bei der Gemeindeverwaltung ging die Meldung ein, dass eine Ratte über die Kanalisation in ein Badezimmer eingedrungen sei. Daraufhin wurde das öffentliche Kanalisationsnetz durch eine Fachperson untersucht und entsprechende Massnahmen getroffen. Zudem wurde eine umfangreiche Kanalisationsspülung im betroffenen Gebiet durchgeführt.

Ratten können für Menschen eine Gefahr darstellen, da sie verschiedene Krankheiten wie z. B. Tollwut, Bandwürmer, Tuberkulose oder Salmonellen übertragen können. Die Tiere leben in Rudeln von 20 bis 100 Tieren. Sie werden ca. zwei Jahre alt und haben eine Tragezeit von ca. drei Wochen.

Eine rasante Vermehrung mit bis zu 12 Würfen pro Jahr und bis zu 20 Jungtieren ist bei optimalen Bedingungen möglich. In der Kanalisation finden Ratten geeignete Nistplätze.

Obwohl sie grundsätzlich Allesfresser sind, fressen Ratten keine Fäkalien und bevorzugen gekochte Speisen, insb. Gemüse, Teigwaren, Brot u. a. Dazu verlassen die Tiere die Kanalisation, sofern die Nahrung nicht über die Toilettenspülung angeschwemmt wird.

Ratten gehören zur belebten Umwelt. Sie müssen nicht ausgerottet werden, aber ihre Anzahl sollte begrenzt sein und sie sollten am Eindringen in die Häuser gehindert werden.

Was kann man gegen die Rattenproblematik tun?

Zur Unterstützung gegen die Rattenproblematik können Sie Folgendes tun:

– keine Essensreste/Küchenabfälle über die Kanalisation (Spülbecken, WC) entsorgen;

– keine Essensreste, insb. gekochte Speisen, in ungesicherten, offenen Komposthaufen entsorgen;

– keine Essensreste achtlos wegwerfen;

– kein Füttern von Tauben, Enten etc. in ungesicherten Gehegen, da die Essensreste Ratten anlocken könnten;

– stillgelegte Kanalisationsleitung sind zu verschliessen.

Wird ein Befall auf einer privaten Parzelle festgestellt, sind die Eigentümer verpflichtet die Gemeindeverwaltung zu informieren, um eine fachgerechte Bekämpfungsmassnahme einzuleiten. Der Einbau von sogenannten Rattenklappen kann nur in Rücksprache mit der Gemeinde durchgeführt werden, da nicht fachgerechte oder falsche Produkte zu einem Abflusshindernis und Störungen in der Kanalisation führen können.

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