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Villmergen: Mahngebühr für verspätete Steuererklärungen

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Wie die Gemeinde Villmergen berichtet, weist sie darauf hin, dass die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2022 abgelaufen ist und sie Mahnungen versendet.

Das Villmergen Gemeindehaus.
Das Villmergen Gemeindehaus. - Nau.ch / jpix.ch

Die Abteilung Steuern Villmergen weist darauf hin, dass die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2022 abgelaufen ist. Viele Steuererklärungen sind bereits eingereicht worden.

Ab Mitte Juli 2023 werden an alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben oder keine Fristverlängerung verlangt haben, Mahnungen versandt.

Für die erste Mahnung werden 35 Franken und für die zweite Mahnung 50 Franken in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden mit der definitiven Steuerveranlagung erhoben.

Damit der administrative Aufwand möglichst tief gehalten werden kann, werden die Steuerpflichtigen gebeten, die Steuererklärung in den nächsten Tagen nachzureichen.

Original-Belege sollten nicht eingereicht werden

Es wird daran erinnert, die Steuererklärung zu unterschreiben und den EasyTax-Ausdruck zusammen mit dem Umschlag einzureichen.

Bei elektronischer Übermittlung sind die nicht übermittelten Belegkopien im Umschlagbogen einzureichen.

Sämtliche Steuererklärungen samt Belegen werden durch eine externe Firma eingescannt und anschliessend der Abteilung Steuern in digitalisierter Form zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt.

Deshalb sind keine Original-Belege einzureichen, die weiterhin benötigt werden zum Beispiel für geltend gemachte Liegenschaftsunterhaltskosten, Krankheitskosten und so weiter, da die Belege nicht retourniert, sondern nach dem Einscannen vernichtet werden.

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