Bürger wehren sich zweimal erfolgreich gegen neue Antennen

Keystone-SDA Regional
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Wohlensee,

In Richigen bei Worb und in Wohlen bei Bern haben sich Bürgerinnen und Bürger erfolgreich gegen neue Mobilfunkantennen gewehrt. Das kantonale Verwaltungsgericht hat sich in zwei neuen Urteilen auf ihre Seite respektive die Seite der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion gestellt.

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Ein Rentnerpaar reicht gegen den geplanten Bau Beschwerde ein – und blitzt damit ab. Im Bild: Eine 5G-Antenne in der Schweiz. (Symbolbild) - sda

Wie aus den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen hervorgeht, erhielten die beiden Mobilfunkfirmen Salt Mobile SA und Sunrise Communications AG in beiden Fällen zuerst eine Baubewilligung. Salt will in Richigen bei Worb auf einer Ebene zwischen dem Dorf und der Bahnlinie Bern-Langnau einen 25 Meter hohen Mast aufstellen.

Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erteilte im Oktober 2018 die Baubewilligung und wies eine von rund 60 Personen erhobene Einsprache ab.

Sunrise will auf einem ehemaligen Bauernhaus in der Dorfzone von Wohlen einen 5,3 Meter hohen Antennenmast anbringen. Die Einwohnergemeinde Wohlen hiess das Baugesuch im Juni 2018 gut und wies 50 Einsprachen ab. Darunter befanden sich zwei Sammeleinsprachen.

In beiden Fällen zogen die Projektgegner den erstinstanzlichen Entscheid aber an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) weiter. Sie heisst heute Bau- und Verkehrsdirektion. Diese Direktion holte jeweils einen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder ein (OLK).

In beiden Fällen kam diese Kommission zum Schluss, die Antenne sei nicht bewilligungsfähig. In Richigen würde die Antenne deutlich in Erscheinung treten und die Aussicht vom Dorf her auf die Alpen empfindlich stören. In Wohlen wäre eine Antenne auf dem markanten, exponiert platzierten Dach des Standortgebäudes eindeutig ein Störfaktor im äusseren Ortsbild.

Gestützt auf die Fachberichte der OLK hiess die BVE im Sommer des vergangenen Jahres die Beschwerden der Projektgegner gut und verweigerte den Mobilfunkbetreibern die Baubewilligung. Die Antennenprojekte verstiessen gegen das Gebot, dass Bauten Landschaften respektive Orts- und Strassenbilder nicht beeinträchtigen dürften.

Danach richteten sich die Mobilfunkfirmen mit einer Beschwerde ans kantonale Verwaltungsgericht. Dieses hält nun fest, zwar seien die Berichte der OLK für die Behörden nicht verbindlich. Das Verwaltungsgericht räume ihnen jedoch regelmässig einen erheblichen Stellenwert ein und weiche nur aus triftigen Gründen von ihnen ab.

In den beiden vorliegenden Fällen seien die Argumente der OLK gegen die Antennenprojekte nachvollziehbar. Zudem habe sich die Vorinstanz, also die BVE, einen eigenen Eindruck von den Projekten verschafft und die Entscheide gut begründet. Die beiden Urteile können noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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