Biglen

Biglen genehmigt Kredit für die Sanierung der Werkleitungen

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Region Worb,

Wie die Gemeinde Biglen mitteilt, wurde ein Verpflichtungskredit von 350'000 Franken für das Projekt «Werkleitungen Kirchweg–Feltschenweg–Sägestutz» erteilt.

Das Gemeindehaus Biglen.
Das Gemeindehaus Biglen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Gemeinderat hat am 16. Februar 2023 einen Verpflichtungskredit von 350'000 Franken für das Projekt «Werkleitungen Kirchweg–Feltschenweg–Sägestutz» erteilt. Es wird beabsichtigt, die Werkleitungen zu sanieren.

Der Kredit untersteht dem fakultativen Referendum (Gemeindeordnung, Artikel 40 bis Artikel 42). Die Referendumsfrist läuft bis am 27. März 2023.

Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können gegen den Beschluss des Gemeinderates das Referendum ergreifen.

Die Akten liegen bis 27. März 2023 öffentlich auf

Die Referendumsbogen (erhältlich bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Webseite) müssen bis spätestens am 27. März 2023 (Datum des Poststempels) bei der Gemeindeverwaltung Biglen eingereicht werden.

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 23. Februar bis 27. März 2023, während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Biglen öffentlich auf.

Die Unterlagen können auch auf der Webseite der Gemeinde eingesehen und heruntergeladen werden.

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