Aarburg: Niederlenz' Beitritt zum Asylverbund zahlt sich aus
Wie die Gemeinde Aarburg meldet, hat Niederlenz beschlossen, dem Gemeindevertrag «Asylverbund Aarburg» beizutreten, um die Aufnahmepflicht zusammen zu erfüllen.
Der Kanton verteilt vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S an die Gemeinden im Verhältnis zu deren Anzahl Schweizer Einwohner.
Die Statistik weist jeweils eine Übererfüllung oder Untererfüllung der einzelnen Gemeinden aus.
Erfüllt eine Gemeinde ihre Aufnahmepflicht nicht, stellt der Kanton ab 1. Januar 2024 pro Tag und Person 90 Franken der jeweiligen Gemeinde in Rechnung.
Übererfüllung der Aufnahmepflicht
Aarburg weist schon seit Jahren eine Überfüllung auf.
Diese Überfüllung hat sogar noch zugenommen, da zu den sonstigen Asylsuchenden auch noch viele Schutzsuchende aus der Ukraine bei Privaten untergekommen sind.
Aktuell übererfüllt Aarburg seine Aufnahmepflicht von insgesamt 67 aufzunehmenden Personen mit 124 Plätzen/Personen deutlich.
Niederlenz hingegen weist eine Untererfüllung von einigen Plätzen auf.
Beide Gemeinden profitieren
Daher hat Niederlenz beschlossen, dem Gemeindevertrag «Asylverbund Aarburg» beizutreten, um die Aufnahmepflicht gemeinsam zu erfüllen.
Von diesem Verbund profitieren beide Gemeinden.
Aarburg erhält eine finanzielle Entschädigung und im Gegenzug muss Niederlenz keine teuren Infrastrukturen aufbauen oder Wohnungen dazu mieten.
Ebenfalls bestehen keine weiteren Belastungen durch Betreuungsaufgaben und auch keine Belastung der öffentlichen Schulen.
Oftringen tritt aus Asylverbund aus
Eine klassische Win-win-Situation, die dank vorausschauendem Denken erzielt werden konnte.
Die Gemeinden Niederlenz und Aarburg haben den Vertrag über den Gemeindeverbund gemeinsam im Dezember 2023 unterzeichnet, mit Inkrafttreten ab Januar 2024.
Im Gegenzug hat sich die Gemeinde Oftringen für eine kantonale Unterkunft entschlossen, welche voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Betrieb genommen wird.
Im gegenseitigen Einverständnis tritt Oftringen aus dem Asylverbund aus, sobald eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt und damit Oftringen gegenüber dem Kanton nicht mehr ersatzabgabepflichtig ist.