Illegale Geldspiele: Zuger Parlament für Verschärfung des Gesetzes
Auch der Zuger Kantonsrat will illegales Geldspiel in Gastrobetrieben und Vereinslokalen besser in den Griff bekommen. Dies geht aus der Debatte der ersten Lesung vom Donnerstag hervor. Das Gastgewerbegesetz soll so angepasst werden, dass die Gemeinden Verstösse effektiver sanktionieren können, etwa durch einen Entzug der Alkoholabgabebewilligung.
Das geltende Gastgewerbegesetz habe Schwächen und diese führten dazu, dass es insbesondere gegen illegales Geldspiel, aber auch gegen Widerhandlungen gegen andere Gesetze zahnlos sei, begründet die Regierung die anstehende Gesetzesrevision. Fehlbare Betriebe könnten nicht dauerhaft geschlossen werden.
Diesem Umstand will die Regierung begegnen, indem sie eine Verweigerung der Erteilung oder Wiedererteilung der Alkoholabgabebewilligung erleichtert. So könne verhindert werden, dass einschlägig bekannte Gastgewerbebetriebe trotz polizeilicher Aktionen und Verurteilungen durch die Strafbehörden ihre Aktivitäten mehr oder weniger ungestört weiterführen könnten.
Verlören sie nämlich die Möglichkeit, Alkohol auszuschenken, würden sie weniger attraktiv und erlitten Umsatzeinbussen. Auch sollen höhere Ansprüche gestellt werden für die Erteilung einer Alkoholausschankbewilligung.
Michael Riboni (SVP) sagte, die Vorlage komme ausgewogen daher und gebe den Gemeinden wirksame Instrumente in die Hand. Die Revision sei notwendig, denn Razzien der Polizei seien personalintensiv und teuer und könnten auf die Dauer keine Lösung sein. Cornelia Stocker (FDP) pflichtete Riboni bei. Mit der vorliegenden Gesetzesfassung könne illegalen Glücksspielen der Kampf angesagt werden.
Auch die Mitte-Fraktion bezeichnete die vorliegende Lösung als «pragmatisch und ergebnisorientiert».
Für die ALG-Fraktion sei es nicht restlos abschätzbar, wie wirksam das vorliegende Gesetz im Kampf gegen das illegale Geldspiel tatsächlich sein werde, sagte Hanni Schriber-Neiger. «Es wäre vielleicht die sinnvollere und effektivere Lösung, wenn die Polizei zusätzliches Personal bekäme und so die illegalen Geldspielorte stärker kontrollieren könnte», sagte sie.
Die ALG-Fraktion sei «nicht glücklich» über das vorliegende Gesetz. Trotzdem anerkenne sie den Versuch, das illegale Geldspiel zu bekämpfen.
Die SP-Fraktion stehe den Vorschlägen der Teilrevision positiv gegenüber, wenn auch nur mit gedämpften Hoffnungen auf den eigentlich erwünschten Befreiungsschlag gegen das illegale Geldspiel und andere Gesetzesbrüche in diesem Gewerbebereich, sagte Guido Suter.
Für die Gemeinden sollen die Neuerungen laut Regierung weder zu höheren Kosten noch zu Mehraufwand führen. Die zweite Lesung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.