Versicherte, die Krankenkassenprämien nicht bezahlen, sollen im Kanton Zug künftig nicht mehr auf einer «schwarzen Liste» geführt werden.
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Nun kursiert aber ein Flyer mit der Zuger Kantonalbank drauf, der einen Sparzins von vier Prozent bewirbt. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Zuger Verwaltungsgericht hatte im Herbst 2021 bemängelt, dass Personen in die Liste aufgenommen werden, für deren Schulden bereits ein Verlustschein besteht. Die Regierung habe darauf die Praxis überprüft und sei nun zum Schluss gekommen, dass eine Weiterführung der Liste nicht mehr zweckgemäss sei, teilte die Zuger Gesundheitsdirektion am Donnerstag, 15. September 2022, mit.

Müsse ein Eintrag in der Liste jeweils bereits wieder gelöscht werden, wenn ein Verlustschein vorliege, könne der Fall gar nicht entsprechend bearbeitet werden. Zudem verliere die Liste damit ihre Signalwirkung. Wer nämlich auf der Liste aufgeführt ist, dem musste die Krankenkasse nur noch Notfallbehandlungen zahlen. Nach dem Gerichtsurteil hatte der Kanton die Einträge bereits gelöscht.

Zug hatte bislang die säumigen Prämienzahler erst in die Liste eingetragen, wenn ein Verlustschein vorlag. Wer aber einen Verlustschein hat, gilt als zahlungsunfähig, weil dann kein pfändbares Vermögen mehr vorliegt und dürfte somit nicht mehr in die Liste eingetragen werden.

Für die Abschaffung der Zuger Liste braucht es eine Gesetzesänderung. Diese geht nun in die Vernehmlassung und soll 2024 in Kraft treten. Solange könnten die Gemeinden weiterhin von der Liste Gebrauch machen, solange kein Verlustschein vorliegt.

Auch andere Kantone kennen solche «schwarzen Listen». Rund 160'000 Personen in der Schweiz bezahlen ihre Krankenkassenprämien nicht. Das Bundesparlament hatte sich im Frühling aus föderalistischen Überlegungen dagegen ausgesprochen, die Listen zu verbieten.

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