Zug verlängert «Heizpilz-Saison» bis Ende März

Der Kanton Zug hat im Zuge der Coronapandemie Heizungen im Freien erlaubt, damit Restaurants und andere Betriebe es ihren Gästen gemütlich machen können. Der Regierungsrat verlängert nun die Frist für fossil und elektrisch betriebene Heizpilze und -strahler bis Ende März 2022.

Heizpilz
Ein Heizpilz. - dpa-infocom GmbH

Die Regierung folge damit dem Entscheid des Bundesrates, die Coronamassnahmen bis Ende März zu verlängern, teilte die Zuger Baudirektion am Mittwoch mit. Die Ausnahmeregelung war bis zum 24. Januar befristet. Nun könnten die Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomie-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen auch während der kalten Winterzeit ihre Aussenbereiche weiterhin nutzen.

Die lärm- und feuerpolizeilichen Vorschriften müssten eingehalten werden, heisst es in der Mitteilung. Zudem rate der Regierungsrat den Betrieben, in erneuerbare Systeme zu investieren, da solche Heizungen schon heute zugelassen seien und auch in Zukunft entsprechend genutzt werden können.

Die «Heizpilz-Frage» trieb während der Pandemie auch andere Kantone um. Nidwalden und Uri bewilligten die mobilen Heizanlagen im Freien. Der Luzerner Kantonsrat lehnte dagegen eine vorübergehende Lockerung der Klimavorschriften ab.

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