Zuger Betriebe halten Corona-Vorschriften ein
Die Zuger Polizei, das Amt für Wirtschaft und Vertreter von Gemeinden prüften, ob die Unternehmen, die am Montag wieder öffnen durften, die Corona-Vorschriften einhalten. Die Betriebe müssen ein zweckmässiges schriftliches Schutzkonzept haben, dieses anwenden und die Hygienevorschriften einhalten.
Überprüft wurden 420 personenbezogene Dienstleister wie Coiffeure oder Masseure, 176 Läden sowie vier Waschanlagen und Solarien. Die Bilanz falle positiv aus, teilten die Zuger Strafverfolgungsbehörden mit. Nur bei wenigen Betrieben sei es zu Beanstandungen gekommen, etwa wegen der Distanzregel oder weil Waren verkauft worden seien, die nicht hätten verkauft werden dürfen.
In Einzelfällen fehlte ein Schutzkonzept gänzlich. Dieses musste nachgereicht werden. Zu Betriebsschliessungen sei es nicht gekommen, heisst es in der Mitteilung.