Zuger Parlament räumt Regierung mehr Kompetenzen für Notkredite ein
Der Zuger Kantonsrat will der Regierung in Notsituationen die Kompetenz einräumen, neue Ausgaben zu tätigen. Pro Einzelfall sind es 500'000 Franken, jedoch nicht mehr als eine Million Franken jährlich. Er hat am Donnerstag in erster Lesung über die entsprechenden Änderungen im Finanzhaushaltsgesetz debattiert.
Die Regierung beantragte, dass sie, wenn für eine Ausgabe die Rechtsgrundlage fehle und deren Aufschub schwerwiegende Nachteile für das Gemeinwesen hätte, Notkredite beschliessen könne.
Die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) zeigte sich nicht einverstanden damit, dass die Legislative bei solchen Beschlüssen bloss informiert werden soll. «Wir wollen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden», sagte Kommissionspräsident Andreas Hausheer (Mitte). So forderte die Kommission ein Anhörungsrecht der engeren Stawiko.
Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) betonte, dass das Anhörungsrecht ein «sehr starkes Recht» sei. In der Praxis würde die Regierung kaum einen Notkredit beschliessen, wenn die Stawiko dagegen wäre.
Dennoch sprach sich Manuel Brandenberg (SVP) - anders als seine Fraktion - deutlich gegen die Vorlage und die Vorschläge der Stawiko aus. Sie stärkten Finanzkompetenzen des Regierungsrats und schwächten jene des Rats.
Brandenberg wollte, dass das Parlament weiterhin im Nachhinein Kredite bewilligen soll. Sein Antrag, nicht auf die Vorlage einzutreten, blieb aber mit 70 zu 2 Stimmen chancenlos.
«Wenn die Regierung ihre Kompetenzen ausweiten will, blinken in unsere Fraktion vorsorglich die Alarmglocken», sagte Cornelia Stocker (FDP). Sie mahnte die Regierung, dass sie das ihr geschenkte Vertrauen nicht strapazieren dürfe.
Zur Anhörung sagte sie, auch sie sei überzeugt, dass keine Regierung es wagen würde, sich in einem Notfall über die Meinung ihrer Aufsichtskommission hinwegzusetzen.
Luzian Franzini sagte, die ALG begrüsse das geforderte Anhörungsrecht der Stawiko sehr. Positiv sei auch, dass im Geschäftsbericht einzeln Rechenschaft abgelegt werden müsse. «Im Krisenfall sollen die nötigen Mittel in der nötigen Zeit bereitgestellt werden können», so Franzini.
Auch Mitte, SVP und SP stellten sich hinter das Anhörungsrecht. Er persönlich aber würde ein Vetorecht begrüssen, sagte Alois Gössi (SP). Finanzdirektor Tännler bezeichnete ein solches aber als «ordnungspolitischer Selbstmord». Manuel Brandenberg beantragte dennoch, über ein Vetorecht abzustimmen. «Hier geht es um die Stärkung des Parlaments», sagt er. Sein Antrag scheiterte aber mit 65 zu 8 Stimmen.
Die zweite Lesung mit der Schlussabstimmung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.