Gericht verbietet psychisch Kranker die Meerschweinchen-Haltung
Das Verwaltungsgericht Zürich hat einer psychisch kranken Frau die Haltung von jeglichen Haustieren verboten. Die Frau vernachlässigte ihre Meerschweinchen.
Die Frau sei aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage, sich um ihre Meerschweinchen zu kümmern, hielt das Verwaltungsgericht in einem am Dienstag publizierten Urteil fest.
Allenfalls könne sie die Tiere noch besuchen, wenn der neue Halter oder die neue Halterin damit einverstanden sei. «Der neue Halter muss aber jederzeit eingreifen können», hielt das Gericht fest.
Bereits 2020 behördlich gemeldet
Die Frau hatte gegen das Veterinäramt geklagt, weil dieses ihr die Meerschweinchen weggenommen hatte. Erstmals behördlich gemeldet wurde die schlechte Tierhaltung im März 2020.
Damals wurde die Frau verdächtigt, zwei ihrer damals sechs Meerschweinchen in einem Jutesack an einem Spazierweg ausgesetzt zu haben. Ein drittes Meerschweinchen soll sie auf einer Wiese alleine gelassen haben.
Eines der Tiere starb und die Frau wurde noch am selben Tag fürsorgerisch in die Psychiatrische Universitätsklinik Burghölzli eingeliefert. Die noch lebenden Meerschweinchen wurden vom Veterinäramt beschlagnahmt.
Tierrettungsdienst musste Tiere in Heim unterbringen
Als sie aus der Klinik entlassen wurde, durfte die Frau die Tiere wieder zu sich holen. Allerdings wurde sie verpflichtet, dem Veterinäramt mindestens alle zwei Monate ein Protokoll über ihren eigenen Zustand einzureichen. Diese sollten belegen, dass sie stabil genug sei, für die Tiere zu sorgen. Zudem mussten die Meerschweinchen regelmässig zum Tierarzt.
Allerdings wurde die Frau bald erneut vorübergehend eingeliefert, mit Verdacht auf Verwahrlosung. Die acht – es gab inzwischen Junge – frei in der Wohnung herumlaufenden Meerschweinchen wurden vorläufig vom Tierrettungsdienst in ein Tierheim gebracht.
Allerdings konnte die Frau die Tiere bei ihrer Entlassung erneut zu sich nehmen, worauf mehrere Tiere Krankheiten entwickelten, darunter Abszesse und Augenkrankheiten.
Zugfahrt mit Einkaufstasche voller Meerschweinchen
Im November 2021 fand die Tierhaltung dann doch noch ein Ende: Eine Drittperson hatte die Transportpolizei informiert, dass eine Frau mit einer Einkaufstasche voller Meerschweinchen Zug fahre. Neun Meerschweinchen waren in einer Tasche von nicht einmal 40 Zentimetern Breite eingepfercht.
Gemäss Polizeirapport waren alle Tiere in einem ungepflegten Zustand. Einige seien auch verletzt gewesen. Die Tiere wurden schliesslich erneut beschlagnahmt und in ein Tierheim gebracht. Eines starb an seinen Verletzungen. Das Veterinäramt verhängte daraufhin ein Tierhalteverbot für die ganze Schweiz.
Das Verwaltungsgericht betonte in seinem Urteil, dass sich die Frau durchaus um das Wohl ihrer Tiere gesorgt habe. Sie habe eine tiefe emotionale Bindung zu den Meerschweinchen gehabt, diese hätten sich stabilisierend auf ihren Zustand ausgewirkt.
Die Klägerin sei auch einsichtig gewesen, aber schlicht nicht in der Lage, die Auflagen für eine gute Tierhaltung zu erfüllen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau kann ihn noch anfechten.