Stadt Zürich

Kantonspolizei Zürich klärt mehrere Fahrzeugeinbrüche

Kantonspolizei Zürich
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Zürich,

Kantonspolizei Zürich hat zwei Schweizer im Alter von 20 und 28 Jahren verhaftet.

Kantonspolizei Zürich. - Kantonspolizei Zürich

Am Donnerstagabend im März 2020 meldete ein Mann der Stadtpolizei Winterthur, dass er zuvor von zwei unbekannten Personen überfallen worden sei. Dabei hätten sie ihm unter Androhung von Körpergewalt Bargeld sowie Bankkarten geraubt. Rund eine Stunde später machten zwei Männer am Hauptbahnhof Zürich im Rahmen einer Kontrolle gegenüber Polizisten falsche Angaben zu ihren Personalien und trugen Bankkarten bei sich, die nicht auf ihren Namen lauteten.

Erste Abklärungen ergaben, dass es sich dabei um die zuvor in Winterthur geraubten Karten handelte. Die beiden Schweizer im Alter von 20 und 28 Jahren konnten verhaftet und der Staatsanwaltschaft zugeführt werden.

In der Folge wurde die Kantonspolizei Zürich durch die Staatsanwaltschaft mit den weiteren Ermittlungen gegen die beiden Männer beauftragt. Dabei sollte geprüft werden, ob diese für weitere Delikte infrage kommen.

Zusammen mit dem Institut für Rechtsmedizin Zürich und dem Forensischen Institut Zürich werteten die Polizisten DNA- und weiteren Spuren aus. Die Auswertungen führten zu rund 30 Fahrzeugeinbrüchen und Diebstählen aus Personenwagen in den Bezirken Hinwil, Horgen, Meilen und Pfäffikon sowie in den Schwyzer Bezirken Höfe und March, mit welchen die beiden Männer in Verbindung gebracht werden konnten.

Die beiden Männer zeigten sich teilweise geständig. Neben den Sachbeschädigungen an den Fahrzeugen und den Diebstählen von Bargeld, Wertgenständen und Bank- oder Kreditkarten sollen sie in der Folge zusätzlich die Karten belastet haben und begingen dadurch noch weitere Straftaten.

Gesamthaft sollen die beiden Schweizer Deliktsgut im Umfang von rund 28‘500 Franken erbeutet und Sachschäden in der Höhe von etwa 26‘000 Franken angerichtet haben. Die Strafuntersuchung wird durch die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland geführt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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