Keine Benachteiligung ausländischer Sozialhilfebezüger
Die Sozialhilfe gilt in der Schweiz als letztes Auffangnetz. Die Auszahlung an die Empfänger und Empfängerinnen ist dabei unabhängig von der Höhe ihrer früheren Steuerzahlungen. Die SVP wollte das ändern.
Die Motion verlangte, dass die Höhe der ausgezahlten Sozialhilfe davon abhängig gemacht wird, wie viele Jahre die Bedürftigen Steuern bezahlten. Das hätte Konsequenzen vor allem für Flüchtlinge, die noch nicht lange in der Schweiz leben.
Der Regierungsrat beantragte vor einem Jahr die Motion zur Ablehnung. Die verlangte Änderung würde ein Ausscheren des Kantons Zürich aus den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) bedeuten.
Stefan Schmid (SVP, Niederglatt) versuchte trotzdem den Rat zu überzeugen. Er stellte die Frage auf, ob es denn vertretbar sei, wenn ein 23-jähriger Eritreer gleich viel wie eine 58-jährige Seconda erhalten soll, die «Zeit ihres Lebens gearbeitet hat.»
Die Motion entfachte hitzige Wortmeldungen. Sybille Marti (SP, Zürich) vermutete hinter dem Begehren rassistisch motivierte Hintergründe.
Auch von der EVP erhielt die Motion keine Unterstützung. Markus Wisskirchen (EVP, Kloten) sah sie ebenfalls im Widerspruch zu den Richtlinien der Skos. «Am Sonntag geben wir uns der Nächstenliebe hin und am Montag wird diese Tugend anscheinend von einigen Ratsmitgliedern verdrängt.»
Auch Kaspar Bütikofer (AL, Zürich) wehrte sich dagegen, dass die Sozialhilfe mit den Steuerbeiträgen verknüpft wird. «Das stellt eine Diskriminierung der Jugendlichen und der Ausländer dar, die in die Schweiz geflüchtet sind.»
Regierungsrat Mario Fehr (SP) warf der SVP vor, dass sie einen verfassungswidrigen Vorstoss eingebracht hatte. «Ich glaube fest daran, dass ein sozialgerechter Staat immer auch ein Auffangbecken bereit halten muss.»
Der Kantonsrat lehnte die Motion schliesslich mit 127 Nein-Stimmen gegen 44 Ja-Stimmen ab. Das Geschäft wird somit nicht an den Regierungsrat überwiesen.