Nach Luzerner Abstimmung: Auch Zürcher SP will Airbnb einschränken
Die Stadtzürcher SP will Airbnb in Zürich stärker regulieren – ganz nach dem Vorbild der Stadt Luzern.
Dort schoben die Stimmberechtigten dem Geschäft mit den Wohnungen am Sonntag, 12. März 2023, einen Riegel, in der Hoffnung, damit die Wohnungsnot zu entschärfen.
Das Dauervermieten von ganzen Wohnungen auf Airbnb oder als Business-Apartment ist in der Stadt Luzern künftig nicht mehr möglich. Erlaubt ist dies nur noch während 90 Tagen im Jahr.
Damit wird die gewerbsmässige Vermietung finanziell unattraktiv, und – so die Hoffnung der Luzerner SP – es steht in Zukunft mehr Wohnraum für Ortsansässige zur Verfügung.
Stadtzürcher Parlamentsentscheid bis heute nicht umgesetzt
Eine solche Regulierung brauche es auch in der Stadt Zürich, sagte der Stadtzürcher SP-Co-Präsident Oliver Heimgartner am Montag, 13. März 2023, gegenüber dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von SRF1.
Mehrere tausend Wohnungen würden in Zürich gewerbsmässig über Airbnb oder als Business-Apartment vermietet. «Sie stehen damit nicht der Bevölkerung zur Verfügung.»
Eigentlich beschloss das Stadtzürcher Parlament im Herbst 2021, dass gewerbliche Airbnb-Wohnungen nicht mehr zum Mindestwohnanteil gezählt werden dürfen.
Allerdings ist der Parlamentsbeschluss bis heute nicht umgesetzt, weil Immobilienunternehmen rekurrierten. Die Zürcher SP wird nun das Gespräch mit anderen Parteien suchen und dann das weitere Vorgehen beschliessen.
Airbnb liefert bereits in mehreren Kantonen Tourismusabgaben ab
In der Schweiz kennen auch die Kantone Genf und Waadt bereits Vermietungsbeschränkungen.
Genf führte bereits 2018 eine 90-Tage-Regel ein. In der Waadt müssen seit Juni 2022 Kurzzeitvermieter ab 90 Tagen ihre Aktivitäten beim Kanton anmelden und eine Bewilligung beantragen.
Ebenfalls im vergangenen Jahr erliess auch die Stadt Bern strengere Regeln. So dürfen in der Altstadt nicht mehr alle Stockwerke gewerbsmässig als Ferienwohnungen vermietet werden.
In mehreren Kantonen liefert Airbnb zudem Tourismusabgaben ab, darunter auch im Kanton Zürich.