Obergericht Zürich: Fuchs verletzt - Hundehalter wehrt sich vehement
Ein junger Fuchs wurde von zwei Hunden so schwer verletzt, dass der Jagdaufseher ihn erlösen musste. Dennoch kämpfte einer der Halter gegen die Bestrafung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann steht wegen seines Jagdhunds vor dem Zürcher Obergericht.
- Der Hund des Beschuldigten soll einen jungen Fuchs gejagt haben.
- Dieser wurde so schwer verletzt, dass ein Jagdaufseher ihn erlösen musste.
Ein 53-jähriger Mann stand am Montagmorgen vor den Richtern des Zürcher Obergerichts. Der studierte Ökonom, der einem Verband vorsteht, hat seit 2021 keine Einkünfte mehr aus dieser Tätigkeit.
Um über die Runden zu kommen, arbeitet er als Hilfsmonteur von Fotovoltaikanlagen und verdient damit monatlich rund 2800 Franken.
Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, muss der Mann mit diesem Geld seinen Lebensunterhalt bestreiten und für seinen japanischen Jagdhund sorgen. Dieser Hund ist auch der Grund für seine Gerichtsverhandlung.
Bezirksgericht Meilen verurteilt Besitzer
Anfang 2021 soll der Hund des Beschuldigten einen jungen Fuchs gejagt haben. Das tat er zusammen mit dem Hund einer Bekannten in einem Naherholungsgebiet oberhalb von Herrliberg ZH. Der Fuchs wurde so schwer verletzt, dass ein Jagdaufseher ihn erlösen musste.
Das Bezirksgericht Meilen verurteilte die beiden Hundehalter im März 2022 wegen Tierquälerei und Verstosses gegen das Hunde- und Jagdgesetz.
Der Beschuldigte legte gegen das Urteil Berufung ein, schreibt der «Tages-Anzeiger» weiter. «Der Hund ist meine grösste Ausgabe, aber auch mein einziges Hobby», sagte er vor dem Obergericht. Nach dem Tod seines Vaters und der Trennung von seiner Frau gibt ihm das Tier Halt.
Fehler bei Erziehung des Hundes eingestanden
Der 53-Jährige räumte ein, dass er Fehler in der Erziehung seines Hundes gemacht hat. Es gab einen weiteren dokumentierten Fall, in dem sein Hund gewildert haben soll. Zwei weitere Verfahren wegen ähnlicher Vorfälle sind noch anhängig.
Trotzdem betonte der Beschuldigte, dass sein jetzt viereinhalbjähriger Rüde gut erzogen ist. Sogar seine 89-jährige Mutter kann problemlos mit ihm spazieren gehen, heisst es.
Gutachten zur Selbstbeherrschung des Hundes überzeugt Richter nicht
Um seine Fähigkeiten als Hundehalter zu beweisen, liess der Beschuldigte ein Expertengutachten erstellen. Dieses besagt, dass er intensiv mit seinem Tier trainiert hat und es nun eine sehr gute Selbstbeherrschung hat.
Die Oberrichter waren jedoch wenig beeindruckt: Wir beurteilen nicht Menschen, sondern Vorfälle, hiess es.
Sie verurteilten den Mann wegen vorsätzlicher Tierquälerei und Verstosses gegen das Hunde- und Jagdgesetz. Die Bezirksrichter in Meilen hatte es bereits genauso getan.
Trotzdem hat sich die Berufung für den Beschuldigten gelohnt. Aufgrund seiner «wirklich sehr, sehr prekären» finanziellen Verhältnisse reduzierte das Gericht sowohl die Geldstrafe als auch das Bussgeld erheblich. Er muss nur noch 1300 Franken zahlen und die bedingte Geldstrafe wurde auf 80 Tagessätze zu je 30 Franken reduziert.