Pilotprojekt: Kostenfreie Rechtsberatung für Migrant in Zürich
Zürcher ohne Schweizer Pass aus Drittstaaten erhalten im Pilotprojekt kostenfreie Ausländerrechtsberatung durch den Verein «Freiplatzaktion Zürich».
Wie die Stadt Zürich mitteilt, finanziert das Sozialdepartement im Rahmen eines Pilotprojekts auf drei Jahre befristet ein kostenfreies professionelles Beratungsangebot an der Schnittstelle zwischen Ausländerrecht und Sozialhilfebezug.
Die Rechtsvertretung und -beratung im Ausländerrecht wird vom Verein «Freiplatzaktion Zürich – Rechtsarbeit Asyl und Migration» geleistet und steht Migrant aus Drittstaaten zur Verfügung, die im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialhilfe mit ausländerrechtlichen Massnahmen konfrontiert sind.
Folgenschwere Verknüpfung von Ausländerrecht und Sozialhilfebezug
Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sieht teils schwerwiegende Konsequenzen für Personen ohne Schweizer Pass vor, deren Integrationsbemühungen von den Behörden als ungenügend bewertet wurden. Bei der Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen wird geprüft, ob die Integrationskriterien des AIG erfüllt sind.
Sozialhilfebezug wird dabei als Zeichen mangelnder Integration gewertet und kann erhebliche Folgen für das Aufenthaltsrecht haben. Neben Massnahmen wie Verwarnungen ist auch der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung sowie die Rückstufung oder der Widerruf der Niederlassungsbewilligung möglich.
Selbst für Personen mit Niederlassungsbewilligung, die seit über 15 Jahren in der Schweiz leben, kann Sozialhilfebezug ausländerrechtliche Konsequenzen haben. Für vorläufig Aufgenommene erschwert er zudem oft den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung.
Faire Rechtsverfahren sicherstellen
Für Migrant, die aufgrund von Sozialhilfebezug ausländerrechtlichen Massnahmen ausgesetzt sind, ist kompetente rechtliche Unterstützung entscheidend.
Sie benötigen Zugang zu Rechtsberatung, rechtliche Vertretung und ein faires Verfahren, da unverschuldeter Sozialhilfebezug nicht automatisch zu ihrem Nachteil ausgelegt werden darf. Das Pilotprojekt soll diesen Zugang gewährleisten.
Kriterien für die Rechtsberatung und -vertretung
Die kostenlose Rechtsvertretung und -beratung richtet sich an Bewohner der Stadt Zürich, die aus Drittstaaten stammen und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen oder vorläufig aufgenommen wurden.
Sie steht Personen offen, die aufgrund von Sozialhilfebezug mit ausländerrechtlichen Massnahmen konfrontiert sind, über begrenzte finanzielle Mittel verfügen und deren Erfolgsaussichten in einem Verfahren als nicht aussichtslos beurteilt werden.
Für die Durchführung des Pilotprojekts werden dem Verein «Freiplatzaktion Zürich – Rechtsarbeit Asyl und Migration» während drei Jahren insgesamt 325'000 Franken zur Verfügung gestellt.