Gericht

Psychisch Kranker nach Drohung gegen Zürcher Stadträtin vor Gericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein 32-jähriger Schweizer mit paranoider Schizophrenie hat sich am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten müssen. Er hatte Stadträtin Karin Rykart (Grüne) bedroht, als diese mit Stadtratskollegen in einem Restaurant sass. Das Urteil wird nächste Woche eröffnet.

Karin Rykart
Die Zürcher Stadträtin Karin Rykart. - Keystone

Der Vorfall vom Juni 2021 in einem Restaurant am Limmatquai war für Rykart so bedrohlich, dass sich die Polizeivorsteherin selber an die Stadtpolizei wandte und Anzeige erstattete.

Sie sei sich durchaus gewohnt, dass nicht alle mit ihrer Arbeit als Politikerin einverstanden seien, sagte die Stadträtin damals der Polizei. Sie habe sich bei diesem Vorfall aber sehr erschrocken, weil sie nicht gewusst habe, worum es eigentlich gehe.

Rykart sass mit ihren Stadtratskollegen Daniel Leupi (Grüne) und Andreas Hauri (GLP) über Mittag an einem Tisch, als der damals 31-jährige Beschuldigte an Rykart herantrat und fragte, wie viele Polizisten sie «eigentlich noch auf ihn hetzen wolle». Er werde sie «platt machen» und «fertig machen», wenn er sie wiedersehe.

Im Nachhinein sei es natürlich beschämend und problematisch, was er damals getan habe, sagte der Beschuldigte am Donnerstag vor Gericht. Aber er habe das nicht so gemeint.

Zum Zeitpunkt der Drohung war er wegen seiner Schizophrenie der festen Überzeugung, dass sich die Justiz gegen ihn verschworen habe und er von der Polizei verfolgt werde. Den Behörden schickte er deshalb auch unzählige Briefe.

Auch ein junger Finanzberater bekam die Wahnvorstellungen zu spüren. Der Beschuldigte war überzeugt, dass dieser ihm völlig unbekannte Mann ebenfalls Teil der Justiz-Verschwörung sei. In einem Café schlug er ihm deshalb zwei Mal ins Gesicht.

Bei einer anderen Gelegenheit griff der Beschuldigte seinen vermeintlichen «Verfolger» mit einem Veloschloss an und verletzte ihn leicht. Zudem drohte er, ihn «in Tausend Teile zu zerstückeln».

Seit seiner Verhaftung im Juni 2021 sitzt der Beschuldigte im Gefängnis in Sicherheitshaft. Dies ist eigentlich die falsche Unterbringung für jemanden mit einer solchen Krankheit - da waren sich Staatsanwalt und Anwalt am Donnerstag einig.

«Für alle Beteiligten ist klar, dass hier ein Patient vor uns steht, der stationär behandelt werden muss», sagte sein Anwalt in seinem Plädoyer. Stattdessen schmore der Mann nun seit fast einem Jahr ohne Behandlung in einer Zelle vor sich hin.

Das Problem ist der Platzmangel in Einrichtungen mit forensisch-psychiatrischen Abteilungen, also in Rheinau oder einer der anderen vier Einrichtungen im Land. Für den Anwalt hat hier klar «das System versagt». Seinem Mandanten sei wegen «administrativer Hürden» die Behandlung versagt worden.

Für diesen Mann brauche es ohnehin nicht vier Reihen Stacheldraht. Auch eine geschlossene Abteilung einer Psychiatrie genüge. «Er braucht keine Hochsicherheitsklinik. Es gibt hunderte wie ihn.»

Der Anwalt beantragte dem Gericht deshalb, dass der 32-Jährige zuerst einmal für ein Jahr in eine normale, geschlossene Psychiatrie eingeliefert und behandelt wird. Dann solle das Gericht erneut über seine Zukunft entscheiden.

Auch nach Ansicht des Staatsanwaltes ist der 32-jährige Mann ganz klar ein Patient und schuldunfähig. Statt in eine «normale» Psychiatrie will er ihn aber in eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches einweisen, umgangssprachlich auch «kleine Verwahrung» genannt - sobald dereinst ein Platz frei wird.

Auch der Staatsanwalt zeigte sich mit der behandlungsfreien Zeit im Gefängnis nicht glücklich. Es fehle an einer Institution, in die psychisch Kranke für die Zeit einer Untersuchung eingewiesen werden könnten. «Wir müssen hier etwas machen», sagte er. Diese Einrichtung zu schaffen, sei aber Aufgabe der Politik.

Das Bezirksgericht wird kommende Woche mündlich eröffnen, wo der Beschuldigte seine kommenden Monate und Jahre verbringen wird.

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