Sonntagsverkauf weiterhin auch an Heiligabend erlaubt
Im Kanton Zürich dürfen Geschäfte auch künftig an Heiligabend öffnen - selbst wenn dieser auf einen Sonntag fällt.
Dies hat der Kantonsrat am Montag beschlossen. Das Parlament lehnte einen Vorstoss von SP, EVP und AL mit 99 zu 72 Stimmen ab.
Die Parlamentarische Initiative forderte, dass Geschäfte am 24. Dezember nicht mehr öffnen dürfen, sofern dieser auf einen Sonntag fällt. Die Regelung wäre also alle sieben Jahre aktuell geworden.
Für die Initianten wäre dies «ein Zeichen der Wertschätzung und ein echtes Weihnachtsgeschenk für das Verkaufspersonal» gewesen. Dieses sei in der Adventszeit ohnehin schon sehr unter Druck. Da sei es wichtig, dass das Personal den Heiligabend feiern könne.
Unterstützung erhielten SP, EVP und AL aber nur von den Grünen und von der EDU. Die bürgerlichen Fraktionen inklusive GLP und CVP stimmten gegen das Verkaufsverbot an Heiligabend-Sonntagen.
«Hier geht es um vier Tage innerhalb der nächsten dreissig Jahre», sagte SVP-Kantonsrat Ueli Bamert (Zürich). «Glücklich ist, wer keine grösseren Probleme hat.» Für Bamert sind die Initianten von SP, EVP und AL eine «bieder-bünzlige Koalition aus Linken und Religiösen», die sich seit Jahren gegen Sonntagsverkäufe wehre.
Die FDP lehnte die Vorlage aus Prinzip ab. Sie sei unnötig und gefährde Arbeitsplätze, sagte Hans-Peter Brunner (Horgen). Die CVP wiederum befürchtete, dass mit einem zusätzlichen geschlossenen Tag nur der Online-Handel weiter gefördert werde.
Auch Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) war gegen das Sonntagsverkauf-Verbot an Heiligabend. Man dürfe die Möglichkeiten des arg gebeutelten Detailhandels nicht noch mehr einschränken. «Es geht dabei nicht um Profit, sondern um Arbeitsplätze.» Geht es nach ihr, würde sie hinsichtlich Öffnungszeiten eher noch mehr zulassen.
Der 24. Dezember gilt weder nach Bundesrecht noch nach kantonalen Bestimmungen als Ruhetag. Geschäfte müssen aber um 16 Uhr schliessen.