Spielschulden beglichen: Bezirksgericht verurteilt Covid-Betrügerin
Das Bezirksgericht Zürich hat am Montag eine 35-jährige Schweizerin wegen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Montag eine 35-jährige Schweizerin wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Sie hatte im Frühling 2020 einen Covid-Hilfskredit in der Höhe von 250'000 Franken erhalten. Ihr Mann beglich damit seine Spielschulden.
Die beschuldigte Serviceangestellte beantragte den Covid-Kredit im Frühjahr 2020 für das Unternehmen, welches sie gemeinsam mit ihrem Mann besass. Einen Umsatzeinbruch wegen der Corona-Pandemie erlitt die Firma allerdings gar nicht.
Die Frau, die damals Geschäftsführerin war, räumte vor Gericht ein, dass von Anfang an geplant gewesen sei, mit dem Geld die Spielschulden ihres Ehemanns zu tilgen. «Mir ist damals alles über den Kopf gewachsen», sagte sie am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Das Formular für den Covid-Kredit füllte sie einfach irgendwie aus - so gab sie beispielsweise einen Jahresumsatz von mehr als 3 Millionen Franken an. Belegen musste sie praktisch nichts.
Das Coronavirus spielte vor Gericht auch auf unerwartete Weise eine Rolle: Der Verteidiger der Frau erfuhr unmittelbar vor der Verhandlung, dass ein Familienmitglied von ihm positiv getestet wurde. Er ging deshalb nicht in den Saal zu seiner Mandantin.
Da es sich um ein abgekürztes Verfahren handelte, konnte die Verhandlung mit dem Einverständnis der Beschuldigten aber auch ohne ihren Anwalt durchgeführt werden. Sie war geständig und akzeptierte das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass. Das Gericht bestätigte diesen gemeinsamen Urteilsvorschlag.
Die Freiheitsstrafe von 18 Monaten wird zur Bewährung ausgesetzt. Sie muss nur abgesessen werden, wenn sich die Verurteilte in den nächsten zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lässt. Auf jeden Fall bezahlen muss sie die zusätzlich verhängte Busse von 2000 Franken. Hinzu kommen Verfahrens- und Gerichtskosten.
Finanziell wesentlich schwerer wiegt die Schuld gegenüber der Genossenschaft, die für den Covid-Kredit gegenüber der Bank bürgte. Von der offenen Forderung von 238'000 Franken hat die Beschuldigte erst 50'000 Franken zurückbezahlt. Den Rest soll sie in 59 monatlichen Raten von 3150 Franken abstottern.
«Ich habe ab Februar eine neue Stelle in Aussicht», sagte die im Kanton Zürich wohnhafte Frau. Wenn sie den neuen Job wie geplant antreten könne, sollten die Ratenzahlungen möglich sein. Finanziell werde es zwar eng für die Familie mit zwei kleinen Kindern. Aber ihr Mann sei von seiner Spielsucht geheilt und verdiene ebenfalls Geld.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da es sich um ein abgekürztes Verfahren handelte, dürfte ein Weiterzug aber unwahrscheinlich sein.