Umbau der Bellerivestrasse in Zürich wird nicht bewilligt
Der Verkehrsversuch Bellerivestrasse in Zürich ist gescheitert. Aus dem Vorhaben, die Fahrbahn zweispurig zu gestalten, wird nun doch nichts.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bellerivestrasse in Zürich sollte auf zwei Fahrbahnen reduziert werden.
- Jedoch ist dieses Vorhaben nach sorgfältiger Prüfung nicht bewilligungsfähig.
Nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten der Kantonspolizei Zürich wurde beschlossen, dass der Verkehrsversuch Bellerivestrasse nicht umsetzbar ist. Die Bellerivestrasse ist eine Hauptverkehrsstrasse und von überkommunaler Bedeutung.
Die Stadt Zürich plante einen Spurabbau von vier auf zwei Fahrbahnen. Dieses Vorhaben hätte jedoch Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen in und rund um Zürich.
Umsetzung des Vorhabens ohne Verfügung
Im August 2022 informierte die Stadt Zürich über einen geplanten Versuch, die Bellerivestrasse von vier auf zwei Fahrspuren zu reduzieren.
Die Stadt Zürich beabsichtigte, diesen Spurabbau durch Ummarkierungen und erhebliche bauliche Anpassungen umzusetzen. Darunter zählen z.B. das Errichten einer Rampe, Trottoirabsenkungen, die Aufhebung und Änderung von Mittelinseln sowie die Verbreiterungen und Umnutzungen der Bankette.
Diese Änderungen würde jedoch ohne Erlass einer Verfügung und ohne Beschwerdemöglichkeiten erfolgen. Das bedeutet, dass betroffenen Personen nicht davon informiert werden würden.
Der Kanton wäre nicht miteinbezogen worden
Der geplante Verkehrsversuch hätte auch bauliche Massnahmen enthalten, die nicht in einem einfachen Signalisationsverfahren ohne Publikation erfolgen hätten können. So die Feststellung der Kantonpolizei Zürich.
Zudem hätte der Verkehrsversuch in einem koordinierten Verfahren sowohl nach Signalisationsrecht als auch gemäss Strassengesetz publiziert und aufgelegt werden müssen. Dies hätte unter Einbezug des Kantons erfolgen müssen.
Auf eine Auflage mit Einspracheverfahren könnte daher nur verzichtet werden, wenn es sich um ein Projekt von untergeordneter Bedeutung handelt.
Umbau hätte dem Strassengesetz widersprochen
Eine Ausnahme oder spezielle Regeln für Versuche sind im Strassengesetz nicht vorgesehen. Beim geplanten Versuch handelt es sich auch nicht um ein Projekt von untergeordneter Bedeutung.
Das Vorgehen der Stadt Zürich verstösst damit gegen Bundes- und kantonales Recht, sowie weitere Bestimmungen.
Entsprechend hat die Kantonspolizei Zürich der Stadt Zürich mit Verfügung vom 31. Mai 2023 die erforderliche Zustimmung für den beabsichtigten Verkehrsversuch an der Bellerivestrasse nicht erteilt.
Die Stadt Zürich hat die Möglichkeit, innert 30 Tagen einen allfälligen Rekurs gegen die Verfügung der Kantonspolizei Zürich einzureichen.