Migros

«Unbemannte» Migros Filiale am HB schliesst am Sonntag definitiv

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes zur «unbemannten» Filiale in der Nähe des Zürcher Hauptbahnhofs ist rechtskräftig.

HB Zürich
Hauptbahnhof Zürich. (Archivbild) - Keystone

Weder die Migros noch das Amt für Wirtschaft und Arbeit haben es ans Bundesgericht weitergezogen. Das heisst, dass die Migros-Daily-Filiale am Sonntag, 24. Juli 2022, definitiv schliessen muss.

Die Gewerkschaft Unia, die juristisch gegen die Filiale ohne Verkaufspersonal vorging, fordert nun, dass das rechtskräftige Urteil «zeitnah umgesetzt wird», der Laden am Sonntag also möglichst rasch geschlossen wird, wie die Unia am Donnerstag, 21. Juli 2022, mitteilte.

Die Gewerkschaft forderte den Migros Genossenschaftsbund zudem auf, weitere Versuche, das Sonntagsarbeitsverbot zu umgehen, «unverzüglich einzustellen». Auch an anderen Orten in der Schweiz gebe es aktuell solche Fälle.

Auch «unbemannten Laden» sind nicht ganz unbemannt

In der kleinen Migros-Daily-Filiale an der Zollstrasse, unweit des Hauptbahnhofs, gibt es ausschliesslich Self-Check-Out-Kassen. Verkaufspersonal ist am Sonntag nirgends zu sehen.

Doch ganz ohne Menschen geht es auch im «unmanned Store», also «unbemannten Laden», nicht. Die Angestellten der nahegelegenen Filiale im Shop-Ville füllen jeweils Brot und Backwaren auf. Diese können nicht wie alle anderen Produkte bereits am Samstag eingefüllt werden, da sie am Sonntag nicht mehr frisch wären.

Statt Verkaufspersonal ist sonntags Sicherheitspersonal anwesend

Das Verwaltungsgericht liess diese Ausnahmeregelung für Brot und Backwaren aber nicht gelten. Ein weiterer Grund, weshalb die «unbemannte Filiale» nach Ansicht des Gerichtes nicht rechtens ist, ist das Sicherheitspersonal, das am Sonntag statt des Verkaufspersonals im Einsatz steht.

Dieses Sicherheitspersonal überwacht die Kassen, weist «ungebetene» Kunden weg und hält den Laden etwas sauber, etwa wenn jemand eine Packung fallen lässt. Zudem muss dieser Angestellte oder diese Angestellte Licht und Alarm ein- beziehungsweise ausschalten sowie Abfalleimer und «Geöffnet»-Schild vor den Laden stellen.

Mit dem Einsatz von Sicherheitspersonal werde das sonntägliche Arbeitsverbot für Verkaufspersonal umgangen, so die Unia. Die «unbemannte Filiale» sei somit ein «Buebetrickli». Das Verwaltungsgericht war der gleichen Ansicht und hob die Bewilligung für den sonntäglichen Betrieb dieser Mini-Filiale auf.

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